Die Hunde-Steuer beträgt für den ersten Hund 60,00 Euro, für den zweiten Hund 110,00 Euro, für jeden weiteren Hund 130,00 Euro und für jeden Kampfhund 870,00 Euro pro Jahr.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.