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Bebauungspläne, Flächennutzungsplan und Rahmenplan

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung stellt somit ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung dar.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Der Rahmenplan (siehe Erläuterung hierzu ganz unten) ist hingegen ein "informelles" Planungsinstrument.

Nachfolgend können Sie sich über Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan informieren sowie die rechtswirksamen Bebauungspläne der Stadt Germering über eine Liste oder über das Geodatenportal "Bayernatlas" hier einsehen. Den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt können Sie ebenfalls über die zuvor verlinkte Liste einsehen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die rechtsverbindlichen ortsplanerischen Festsetzungen für den Teilbereich im Stadtgebiet, welchen er umfasst. Er regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung für Grundstücke, die sich in seinem Geltungsbereich befinden. Es sind die zulässigen Nutzungen, wie z.B. Art des Baugebietes, Wandhöhe, überbaubare Grundfläche oder Geschossfläche sowie weitere gestalterische Regelungen festgelegt.
 

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Analog zum Flächennutzungsplan ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen eines förmlichen Verfahrens gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. In diesem Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Damit ein Bebauungsplan in Kraft treten kann, bedarf es eines ordnungsgemäß durchgeführten Verfahrens. Das Baugesetzbuch (BauGB), das unter anderem die Anforderungen für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen enthält, regelt drei Verfahrensformen, die je nach Inhalt der geplanten Bebauungspläne zur Anwendung kommen:

- das Regelverfahren nach § 3 und § 4 BauGB

- das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB

- das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB
 

Welche Auswirkungen hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich.

Er gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Bebauung entsprechend seiner Festsetzungen.
 

Rechtliche Hinweise und Nutzungsinformationen

Auf dieser Internetseite können Sie die rechtswirksamen Bebauungspläne der Stadt Germering einsehen. Die Sammlung der Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.

Ein Übersichtsplan über die Geltungsbereiche und die zugehörigen Bezeichnungen der jeweiligen Bebauungspläne kann derzeit nur über den Bayernatlas (siehe unten) angeboten werden. In nächster Zeit ist allerdings auch eine Übersicht auf der städtischen Homepage geplant.

Grundlage für verbindliche (maßstabsgetreue) Aussagen kann nur der Original-Bebauungsplan der Stadt Germering sein.

Die Gründe dafür sind:

- Ältere Pläne wurden noch von Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche 
  Änderungen oder geringfügige, allgemeine Verschiebungen nicht vermeiden.

- Durch das Digitalisieren und Umwandeln der Pläne in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit teilweise verloren. Der
  digitale Bebauungsplan kann als "Erstinformation" dienen, ist jedoch nicht zum Messen oder Vermessen von
  Grundstücken, Straßen, Baugrenzen oder Abständen u.ä. geeignet.

- Auch durch die Einstellungen Ihres PCs, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere Farb- und Maßveränderungen
  ergeben.
 

Wo kann ich den Original-Bebauungsplan einsehen?

Die digitalisierten, rechtswirksamen Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Germering können Sie hier einsehen.

Die Original-Bebauungspläne mit Begründung sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Germering können Sie während der Dienst-/Öffnungszeiten im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, 82110 Germering, im vierten Stock, Zimmer-Nr. 408 und 409, einsehen. Gerne können Sie sich auch an die nebenstehenden Ansprechpartner wenden.

Bebauungspläne über den Bayernatlas einsehen

Im sog. Bayernatlas, einem Geodaten-Informations-System des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, können Sie über diesen Link eine Übersicht über Germering mit den Geltungsbereichen der rechtswirksamen Bebauungspläne einsehen. Sie ist direkt mit den Bebauungsplänen unserer Homepage verknüpft und öffnet sich durch einen Klick auf den Geltungsbereich.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt die Grundzüge der räumlichen Entwicklung für die Gesamtstadt dar und dient als Leitlinie für die Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb des Stadtgebiets.
Er gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrsflächen und Grünanlagen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber Bürger*innen keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher kein konkretes Baurecht herleiten.

Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwicklelt.

Selbstverständlich können Sie auch den rechtwirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Germering hier einsehen. Der Download kann aufgrund der Datenmenge je nach Leistung Ihres PC etwas länger dauern.

 

Städtebaulicher Rahmenplan

Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale eines Stadtteils oder Teilbereichs auszuloten und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Er hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist keinem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren unterworfen. Der Planungsmaßstabes eines Rahmenplanes liegt zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. 
Die Planinhalte dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Eine solche städtebauliche Rahmenplanung hat die Stadt beispielsweise für den Bereich Gewerbegebiet "Germeringer Norden", wie auch den Bereich "Kreuzlinger Feld"  erarbeiten lassen.

Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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