Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan wird grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die rechtsverbindlichen ortsplanerischen Festsetzungen für den Teilbereich im Stadtgebiet, welchen er umfasst. Er regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung für Grundstücke, die sich in seinem Geltungsbereich befinden. Es sind die zulässigen Nutzungen, wie z.B. Art des Baugebietes, Wandhöhe, überbaubare Grundfläche oder Geschossfläche sowie weitere gestalterische Regelungen festgelegt.
Wie entsteht ein Bebauungsplan?
Analog zum Flächennutzungsplan ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im Rahmen eines förmlichen Verfahrens gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. In diesem Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Damit ein Bebauungsplan in Kraft treten kann, bedarf es eines ordnungsgemäß durchgeführten Verfahrens. Das Baugesetzbuch (BauGB), das unter anderem die Anforderungen für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen enthält, regelt drei Verfahrensformen, die je nach Inhalt der geplanten Bebauungspläne zur Anwendung kommen:
- das Regelverfahren nach § 3 und § 4 BauGB
- das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
- das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB
Welche Auswirkungen hat ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich.
Er gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Bebauung entsprechend seiner Festsetzungen.
Rechtliche Hinweise und Nutzungsinformationen
Auf dieser Internetseite können Sie die rechtswirksamen Bebauungspläne der Stadt Germering einsehen. Die Sammlung der Bebauungspläne ist aus technischen Gründen noch nicht vollständig. Fehlende Bebauungspläne werden sukzessive ergänzt.
Ein Übersichtsplan über die Geltungsbereiche und die zugehörigen Bezeichnungen der jeweiligen Bebauungspläne kann derzeit nur über den Bayernatlas (siehe unten) angeboten werden. In nächster Zeit ist allerdings auch eine Übersicht auf der städtischen Homepage geplant.
Grundlage für verbindliche (maßstabsgetreue) Aussagen kann nur der Original-Bebauungsplan der Stadt Germering sein.
Die Gründe dafür sind:
- Ältere Pläne wurden noch von Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche
Änderungen oder geringfügige, allgemeine Verschiebungen nicht vermeiden.
- Durch das Digitalisieren und Umwandeln der Pläne in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit teilweise verloren. Der
digitale Bebauungsplan kann als "Erstinformation" dienen, ist jedoch nicht zum Messen oder Vermessen von
Grundstücken, Straßen, Baugrenzen oder Abständen u.ä. geeignet.
- Auch durch die Einstellungen Ihres PCs, Bildschirms oder Druckers können sich insbesondere Farb- und Maßveränderungen
ergeben.
Wo kann ich den Original-Bebauungsplan einsehen?
Die digitalisierten, rechtswirksamen Bebauungspläne sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Germering können Sie hier einsehen.
Die Original-Bebauungspläne mit Begründung sowie den Flächennutzungsplan der Stadt Germering können Sie während der Dienst-/Öffnungszeiten im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, 82110 Germering, im vierten Stock, Zimmer-Nr. 408 und 409, einsehen. Gerne können Sie sich auch an die nebenstehenden Ansprechpartner wenden.