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Kommunalwahlen am 08.03.2026 mit Stichwahltermin am 22.03.2026

Aktuelles:

Das vorläufige Ergebnis der Stadtratswahl ist am 13.03.2026 durch Anschlag am Rathaus Germering sowie hier auf unsere Homepage verkündet / veröffentlicht worden.

Das endgültige Ergebnis stellt der Wahlausschuss der Stadt Germering fest (Sitzung am 24.03.2026).

 

 

Stichwahlen am 22.03.2026:

Am 22.03.2026 findet beim Oberbürgermeister (hier die entscheidende Bekanntmachung aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Wahlausschusses) sowie beim Landrat (hier zur entscheidenden Bekanntmachung anklicken) eine Stichwahl statt.

Die Wahlbekanntmachung zur Stichwahl (inkl. Musterstimmzettel für die beiden Stimmwahlen) sind hier (bitte anklicken) abrufbar.

Die Wahllokale ändern sich im Vergleich zur Stichwahl nicht. Sie gehen daher bitte wieder in das gleiche Wahllokal wie bei der Hauptwahl am 8. März 2026.

 

Wie bei der Hauptwahl am 8.3. bitten wir wieder Ihre Wahlberechtigung mitzunehmen und vorzeigen sowie wieder unbedingt ein Ausweispapier mitzunehmen (gerade wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung (mehr) haben sollten). Wahlrechtlich entscheidend ist, dass Sie sich vor Ort ausweisen können, damit der jeweilige Wahlvorstand prüfen kann, ob Sie (in Ihrem konkreten Wahllokal) wahlberechtigt sind! (die Wahlbenachrichtigung ist keine Voraussetzung, dass Sie wählen dürfen!).

Anhand der sog. Straßenliste (s.u.) können Sie auch ermitteln, in welches Wahllokal Sie gehen müssen und sehen dabei auch, ob dieses barrierefrei ist.

   Straßenliste - bitte hier anklicken - (=Wahllokale und alph. Straßenliste Germering) 

 

Sofern Sie für die Stichwahl (schon) Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen diese automatisch zugeschickt.

(Hinweis: wenn Sie nur für die Hauptwahl am 8.3. Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten Sie keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl (sofern Sie dies nicht noch beantragen) und müssen in Ihr Urnenwahllokal gehen, das Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können!)

 

Wir werden alle bis 13.03. beantragten Briefunterlagen voraussichtlich am Montag, den 16.03. versenden können, so dass diese spätestens am 19.03. ankommen sollten (innerhalb Germerings). Auf die Postlaufzeiten haben wir wenig Einfluss. Sollten Sie beantragte Briefwahlunterlagen nicht bis 19.03. erhalten haben, setzen Sie sich bitte unbedingt und unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung (Tel.: 089/89419- Durchwahl 311 bis 314), um die Sachverhalt zu klären, da Sie dann ohne Wahlschein nicht wählen können. Sollten Sie für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, aber nicht erhalten haben, kann bis am Samstag, den 21.03.  12:00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Dazu müssen Sie persönlich ins Wahlamt kommen und sich ausweisen können!

Das Wahlamt hat zu diesem Zwecke am Samstag, den 21.03. von 8-12 Uhr geöffnet.

 

Wir werden die Stichwahlstimmzettel frühestens am 11.03. erhalten und können dann erst dann den Versand der Briefwahlunterlagen vorbereiten oder Unterlagen ausstellen. Auch für die Stichwahl werden es voraussichtlich über 12.000 Briefwahlunterlagen sein, die wir zusammenstellen und verschicken müssen, was einen erheblichen Zeitwandwand und Wochenendarbeit bedeutet.

 

 

Beantragung und Ausstellung von Briefwahlunterlagen:

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist digital nur noch über unser Bürgerserviceportal (hier gelangen Sie direkt zum Briefwahlantrag) auf unserer Homepage möglich! Zudem persönlich im Rathaus oder schriftlich (der Antrag sollte dem Wahlamt bis spätestens 17.03. zugehen, damit die Briefwahlunterlagen noch bei Ihnen vor der Wahl ankommen)

(wichtig: mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung geht es nicht mehr)

Ausstellung von Briefwahlunterlagen: Ab 12.03. ist die Ausstellung möglich.

 

Wichtige Hinweise dazu:

  • Wir bitten die (häufig langen) Postlaufzeiten zu berücksichtigen, auf die die Stadt keinen Einfluss hat, damit die Briefwahlunterlagen bei Ihnen „rechtzeitig“ ankommen und wir die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen („rote Wahlbriefe“) auch rechtzeitig erhalten! Die roten Wahlbriefe müssen bis 18.00 Uhr am Wahltag (=22.3.) bei der Stadt eingegangen sein.
  • Bis 18 Uhr am Wahltag (=Sonntag, der 22.03.) können die roten Wahlbriefe auch im Briefkasten des Rathauses Germering, Rathausplatz 1, eingeworfen werden. Dieser Briefkasten wird am Wahltag um 18 Uhr nochmals geleert und die Wahlbriefe den Briefwahlvorständen zur Auszählung übergeben.
  • Persönliche Beantragung:  Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen können Sie auch persönlich vor Ort im Rathaus Germering (Einwohnermeldeamt) beantragen, gerade in eiligen Fällen (z. B. anstehende Abwesenheit / Urlaubsreise etc.); dies ist ab 12.03. möglich sein, da uns die Stichwahlstimmzettel inzwischen vorliegen; die Unterlagen können bei Beantragung im Rathaus sofort ausgestellt werden und Ihnen ausgehändigt werden; vor Ort steht eine Wahlkabine im Wartebereich im 1. Stock des Rathauses Germering zur Verfügung, so dass Sie auch gleich vor Ort die Briefwahlunterlagen ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen können! 
  • Sollten Ihnen für die Stichwahl beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugehen (bis 13.03. beantragte Briefwahlunterlagen müssten Ihnen bis spätestens 19.03. zugehen), nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit dem Wahlamt auf (Tel.: 089/89419- Durchwahl 311 bis 314). Bis Samstag, den 21.03. 12 Uhr kann ein neuer Wahlschein vom Wahlamt ausgestellt werden, wenn Ihnen die Unterlagen nicht zugegangen sind; dazu müssen Sie grundsätzlich persönlich im Wahlamt erscheinen und sich dabei ausweisen können!

 

 

 

Hinweise (bereits zur Hauptwahl):

Unvollständige Raumbezeichnungen in den drei Stimmbezirken Nr. 7, 8 und 9 in der Ellis-Kaut-Grundschule:

In den Wahlbenachrichtigungen, die die drei Wahllokale (Stimmbezirke 7, 8 und 9) in der Ellis-Kaut-Grundschule (vormals Kirchenschule) Aula …. betreffen, ist die Raumbezeichnung nach „Aula“ abgeschnitten, da der Text offenbar zu lang wurde. Dies bitten wir zu entschuldigen.

Anhand der Stimmbezirksnummer und der Beschilderung vor Ort sind die drei Wahllokale, die alle über die Aula erreichbar sind, problemlos zu finden.

Hier die vollständigen Raumbezeichnungen:

Stimmbezirk 7: Ellis-Kaut-Grundschule („vormals Kirchenschule“), Aula Raum 11 im EG

Stimmbezirk 8: Ellis-Kaut-Grundschule („vormals Kirchenschule“), Aula Raum 14 im EG

Stimmbezirk 9: Ellis-Kaut-Grundschule („vormals Kirchenschule“), Aula Raum 15 im EG

 

 

I. Informationen für Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger):

Hinweise zu Plakatierungen (vereinfachte Regeln ab 10.01.2026 für Wahlwerbung zur Kommunalwahl s. u.):

Allgemeine Plakatierungsregelungen in Germering - z. B. Plakate für Veranstaltungen der Parteien und Wählergruppen - sind unten oder hier abrufbar.

Im Vorfeld der Kommunalwahl gibt es wieder besondere Regelungen für Plakatierungen und Infostände, die gegenüber den allgemeinen Regeln vorrangig sind (vereinfachte / gelockerte Regelungen). Diese gelten ab 10.01.2026 und sind hier sowie ebenfalls unten abrufbar!

 

 

II. Informationen für die Bevölkerung / die Wähler  (Bekanntmachungen, Informationen zur den Wahllokalen, Briefwahlmöglichkeiten, Bewerbung als Wahlhelfer*in etc.) für v. a. die Hauptwahl am 8.3.2026:

 

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern:

https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

Hier gibt es auch einen Probestimmzettel zur Kommunalwahl (für eine Testgemeinde mit 20 Sitzen im Gemeinderat).

Hier werden die Möglichkeiten zum Ausfüllung eines Stimmzettels für einen Gemeinderat sehr gut dargestellt / erklärt:

https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/probestimmzettel/

 

 

Musterstimmzettel: Oberbürgermeisterwahl (hier anklicken)          Stadtratswahl (hier anklicken)

Musterstimmzettel für die beiden Wahlen auf Kreisebene finden Sie hier (Internetseite des Landratsamtes Fürstenfeldbruck)

Für die Kreistagswahl gibt es auch einen interaktiven Probestimmzettel auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (hier anklicken)

 

Die sog. Wahlbekanntmachung zu den o. g. Wahlen finden Sie hier (bitte anklicken) oder unten auf dieser Seite als pdf.-Datei.

Die Bekanntmachung über die Einsicht ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen vom 04.02.2026 finden Sie hier (bitte anklicken) oder unten auf dieser Seite als pdf.-Datei.

Zur Feststellung der (abschließenden) Ergebnisse finden am 09.03. (wenn eine Stichwahl erforderlich ist) sowie am 24.03. um jeweils 16.30 Uhr Sitzungen des Wahlausschusses im Sitzungssaal des Rathauses statt (hier die Bekanntmachung dazu).

 

In der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Germering am 20.01.2026 wurden alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen, vgl. dazu die Bekanntmachung dazu hier und unten angefügt am Ende dieser Seite als pdf.-Datei.

Die zugelassenen Wahlvorschläge auf Landkreisebene (Wahl Landrat und Kreistag) finden Sie hier (bitte anklicken =Amtsblätter des Landratsamtes Fürstenfeldbruck hier Landratsamt-Amtsblatt Nr. 3 aus 2026 auswählen oder hier anklicken)

 

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl am 08.03.2026 (Stichwahltermin am 22.03.2026)

Kommunalwahlen in Bayern finden alle sechs Jahre statt.

In Germering finden am 08.03.2026 insgesamt 4 Wahlen statt:

Auf Stadtebene Germering: Oberbürgermeisterwahl sowie Stadtratswahl (40 Mitglieder)

Auf Kreisebene Fürstenfeldruck: Landratswahl sowie Kreistagswahl (70 Mitglieder)

Es gibt vier Stimmzettel (in der Klammer ist die Stimmzettelfarbe angegeben):

- Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin (gelb)
- Stadtrat (hellgrün)
- Kreistag (weiß)*
- Landrat / Landrätin (hellblau)*

Bei den Stadtratswahlen und den Kreistagswahlen sind die Stimmzettel sehr groß.

Gewählt ist bei der Oberbürgermeisterwahl und der Landratswahl, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, also die absolute Mehrheit erreicht hat. Ist das keinem Bewerber am 08.03.2026 gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, also dem 22.03.2026. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.

Der Zweite und auch der Dritte Bürgermeister werden durch den Stadtrat gewählt.

 *Detaillierte Informationen (eingereichte / zugelassene Wahlvorschläge etc.) zu den Wahlen auf Kreisebene (Wahl Landrat und Kreistag) finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (dazu hier anklicken)

 

 

1. Wer darf wählen? (Wahlberechtigung):

Es gelten die Regelungen in Art. 1 und 2 GLKrWG :

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026)

  • Deutsche oder Unionsbürger*innen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),
  • sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) im Wahlkreis* mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten (also im Wahlkreis z. B. mit Hauptwohnsitz gemeldet sind).

*Wahlkreis ist Germering für die Wahlen auf Stadtebene (Oberbürgermeisterwahl und die Stadtratswahl) - bzw. der Landkreis Fürstenfeldbruck (für die Landratswahl und die Kreistagswahl)  

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am 25. Januar 2026 (=42. Tag vor der Wahl als Stichtag für Eintragung ins sog. Wählerverzeichnisses von Amts wegen)  Ihren Hauptwohnsitz in Germering haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Germering eingetragen.

 

2. Wählbarkeit

Es gelten die Regelungen in Art. 21 und 39 GLKrWG

2.1.1 Wählbarkeit für das Amt eines Stadtratsmitglieds, einer Kreisrätin oder eines Kreisrats

Für das Amt eines Stadtratsmitglieds (umgangssprachlich werden diese Mitglieder Stadtrat bzw. Stadträtin genannt), einer Kreisrätin oder eines Kreisrats kann jede wahlberechtigte Person gewählt werden, die neben den allgemeinen aktiven Wahlrechtsvoraussetzungen (s. o.)

  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis (also in Germering bzw. im Landkreis Fürstenfeldbruck) eine Wohnung hat, die nicht ihre Hauptwohnung sein muss, oder ohne eine Wohnung zu haben sich im Wahlkreis (also in Germering bzw. im Landkreis) gewöhnlich aufhält und
  • nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Art. 21 Abs. 2 GLKrWG).

 

2.1.2 Wählbarkeit für das Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und der Landrätin oder des Landrats:

Für diese Ämter ist jede Person wählbar nach Art. 39 GLKrWG, die am Wahltag

Ein Wohnsitz im Wahlkreis (also in Germering bzw. im Landkreis Fürstenfeldbruck) ist nicht erforderlich.


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