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Steueramt

Das Steueramt ist verantwortlich für die Veranlagung und Erhebung der kommunalen Steuern (Realsteuern).
Hierunter versteht man die Grundsteuer A (landwirtschaftlicher Grundbesitz), die Grundsteuer B (bebauter Grundbesitz) sowie die Gewerbesteuer.
Für diese drei Steuerarten setzt das örtlich zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen in Messbescheiden fest. Diese Grundlagen sind bindend für die Stadtverwaltung bei der Erstellung von Bescheiden.

Außerdem veranlagt das Steueramt die in den örtlichen Steuersatzungen festgelegten Abgaben. Dies sind die Hundesteuer und die zum 01.01.2012 eingeführte Zweitwohnungssteuer.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.

Hinweise zur Fälligkeit:
Bitte achten Sie auf die Fälligkeitsangaben in den Steuerbescheiden. Diese erstrecken sich zumeist auch auf die Folgejahre. Vor den Fälligkeitsterminen ergehen keine separaten Aufforderungen.
Auf der Startseite und im Germeringer Anzeiger weist die Finanzverwaltung rechtzeitig auf die Steuertermine hin.

Hinweise zur Zahlungsweise:
Auf den Bescheiden ist ersichtlich, ob die Steuern von Ihnen zu überweisen sind oder ob diese per Bankeinzug belastet werden. Bei Änderung des/der Steuerpflichtigen entfallen vorherige Bankeinzüge, bei Neuveranlagungen ist die Steuersumme grundsätzlich zu überweisen.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe          

335 v.H.

Grundsteuer B - für die Grundstücke                                             

385 v.H.

Gewerbesteuer                                                                               

380 v.H.


Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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