Aufgrund des Wohnungsbedarfs in der Stadt und der Region prüft auch Germering seit längerem, ob im Stadtgebiet Innenentwicklungsflächen vorhanden sind, die städtebaulich für eine künftige Wohnbaulandentwicklung geeignet sind.
Eine geeignete Fläche wäre der Bereich des sogenannten Kreuzlinger Feldes.
Diese Fläche ist in dem, seit 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt (siehe nachstehende Dokumentation).
Die Fläche liegt derzeit planungsrechtlich im sog. Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Grundstücke werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und befinden sich im Privateigentum verschiedener Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften.
Aufgrund der Größe des Areals (ca. 10 ha) und der Grundstückszuschnitte ist eine Gesamtüberplanung des Kreuzlinger Feldes erforderlich.
Aus diesem Grund hat der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2018 beschlossen, zunächst einen städtebaulichen Rahmenplan aufzustellen.
Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale auszuloten und Perspektiven für die zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Der städtebauliche Rahmenplan, welcher auf der Ebene zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan steht, ist ein geeignetes Instrument, um die künftigen städtebaulichen Entwicklungsaufgaben einschätzen und in Folge sachlich und zeitlich strukturieren zu können.
Ein Rahmenplan trifft keine rechtsverbindlichen Festsetzungen zum künftigen Baurecht. Eine Baurechtsschaffung kann erst wirksam durch eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) erfolgen.
Die Aussagekraft eines Rahmenplanes kann jedoch so ausdifferenziert sein, dass er als Planungsgrundsatz für die weitere Planung gelten kann. Auf der Grundlage eines Rahmenplanes können weitere Planungsschritte eingeleitet werden.
Der Untersuchungsbereich des städtebaulichen Rahmenplanes Kreuzlinger Feld umfasst neben den Grundstücken im Bereich Kreuzlinger Feld weitere private sowie ein städtisches Grundstück westlich des Starnberger Weges.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 beschlossen, die nachstehende Rahmenplanung den weiteren Planung zu Grunde zu legen.
In der Stadtratsitzung am 02.07.2019 wurde für die Grundstücke Fl.Nr. 144, 146, 146/1 , 146/2, 148 und 149, Gemarkung Unterpfaffenhofen, der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet gefasst. Für das Grundstück Fl.Nr. 139, Gemarkung Unterpfaffenhofen wurde in gleicher Sitzung der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für ein Sondergebiet/Einzelhandel/Wohnen sowie Gemeinbedarf Schule/Kinderbetreuung gefasst.
Die ausgearbeiteten Vorentwürfe zu den o.g. Bebauungsplänen 1. Bauabschnitt Wohnen und 2. Bauabschnitt Sondergebiet/Gemeinbedarf wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung am 14.01.2020, nach Vorberatung im Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss in der Sitzung am 03.12.2019 vorgelegt. Der Stadtrat beschloss, die Bebauungsplan-Vorentwürfe zum 1. Bauabschnitt und zum 2. Bauabschnitt sowie die entsprechende Flächennutzungsplan-Änderung hierfür zu befürworten und mit diesen Vorentwürfen das Verfahren zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit von 12. März 2020 bis einschließlich 24. April 2020 mit den Bebauungsplan-Vorentwürfen: "Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen" und "Kreuzlinger Feld, 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel/Wohnen und Gemeinbedarf Schule/Kita" sowie mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes statt.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit von 19.02.2020 bis einschl. 01.04.2020.
In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 15.09.2020 sowie am 24.09.2020 wurden die im Rahmen der Behörden- (sowie Träger öffentlicher Belange) und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Stadtrat vorgelegt.
Der Stadrat hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 die Beschlüsse des Planungs- und Bauausschusses übernommen und den Billigungsbeschluss für beide o.g. Bebauungspläne in der Fassung vom 19.01.2021 sowie für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.01.2021 gefasst.
Weiterhin beschloss der Stadtrat in dieser Sitzung die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Bebauungsplan-Entwürfe: "Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen" und "Kreuzlinger Feld, 2. BA, Sondergebiet Einzelhandel/Wohnen und Gemeinbedarf Schule/Kita" sowie der Entwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung lagen in der Fassung vom 19.01.2021 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit von 20. Mai 2021 bis einschließlich 16. Juli 2021 zur Einsichtnahme aus.
Die Behörden- und Träger-öffentlicher-Belange-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel.
Die Bebauungsplan-Vorentwürfe zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Fassung vom 14.01.2020) sowie die Bebauungsplan-Entwürfe (Fassung vom 19.01.2021) zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Sie in der nachfolgenden Downloadliste einsehen.
Bei einem Bürgerentscheids am 24. April 2022 wurde von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen folgende Fragestellung bejaht:
"Sind Sie dafür, dass die aktuell laufenden Bebauungsplanverfahren am "Kreuzlinger Feld" gestoppt werden und stattdessen eine neue Rahmenplanung nach einem offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb mit folgenden Zielen erstellt wird?
- Anpassung des Maßes einer möglichen Bebauung an die bestehende Umgebung
- Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
- Ernsthafte Berücksichtigung des Klimawandels durch möglichst klimaneutrale Planung
- Minimierung von zusätzlichem Pkw- und Lkw-Verkehr
- Effektive Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Erstellung des Rahmenplans."
Somit sind die nachstehenden Bebauungspläne gestoppt und stattdessen erfolgt eine Neuplanung.
Informationen hierzu finden Sie ab Ende September 2022 hier.