Zuständigkeiten des Gewerbeamtes: 
	- Gewerbemeldungen
 	- Gaststättenrecht
 	- Aufstellung von Spielgeräten
 	- Gewerbeauskünfte
 	- Ausstellung von Fischereischeinen / Verlängerungen
 	- Genehmigungen von Lotterien und Ausspielungen (Tombola)
 	- Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz
 	- Veranstaltungsanzeigen und Veranstaltungsgenehmigungen nach Art 19 LStVG
 	- Vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz