Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Der Stadtrat entscheidet über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, für die nicht beschließende Ausschüsse bestellt sind. Er überwacht die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.
Die Mitgliederzahl des Stadtrates richtet sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Dem Germeringer Stadtrat gehören derzeit 40 Stadträtinnen und Stadträte sowie Oberbürgermeister Daniel Liebetruth an, der zugleich Vorsitzender des Gremiums ist.
Der Stadtrat kann berufsmäßige Stadträte wählen. Sie haben in den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse in Angelegenheiten ihres Aufgabengebiets beratende Stimmen und können Anträge stellen.
Die personelle Besetzung des Stadtrats ergibt sich aus dem Ergebnis der Stadtratswahl 2020 (das Stadtratsmandat ist personengebunden, nicht parteigebunden).
Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Stadtrates sowie die Gemeindeverfassungsrechtssatzung (GVRS).