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Info-Point im Rathausfoyer

Der Info-Point ist Ihre erste Anlauf- und Informationsstelle bei der Germeringer Stadtverwaltung.

Sie erhalten dort allgemeine Auskünfte, Informationen über die Stadtverwaltung und ihre Fachämter, die städtischen Einrichtungen sowie gegebenenfalls über die Zuständigkeiten anderer Behörden.
Ihre Anregungen und Beschwerden, die Stadt betreffend, werden aufgenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Der Info-Point ist unter der Telefonnummer: (089) 89 419-0
und unter der Faxnummer: (089) 89 419-170 erreichbar.

Gerne können Sie auch eine E-Mail an Infopoint@germering.bayern.de schreiben.

W i c h t i g !
Barzahlung ist nur am Kassenautomaten im 1. Stock möglich!
Dort kann auch mit EC-Karte bezahlt werden.

Der Info-Point bietet außerdem

Aus dem Bereich Verwaltungs- und Rechtsamt:

  • Ausgabe von Zustimmungserklärungen für Kinder und Jugendliche (für Ausweisbeantragung)
  • Abholung von Reisepässen und Personalausweisen.  Beantragung von Reise- und Kinderpässen sowie Personalausweisen ist nur im Passamt mit (Online-) Terminvereinbarung möglich.
  • PIN-Aktivierung zur Nutzung der Online-Funktion des Personalausweises
  • Fundbüro / Fundamt: Annahme und Ausgabe von Fundgegenständen (Fundfahrräder und größere Gegenstände werden im Bauhof eingelagert)

Aus dem Bereich Umweltamt / Abfallentsorgung:

  • Verkauf von Restmüllsäcken und Windelsäcken
  • Anmeldekarten zur Sperrmüllentsorgung
  • Anmeldeformular für Feiern am Germeringer See

Aus dem Bereich Jugend, Familie, Senioren, Soziales und Schulen:

Verschiedenes:

  • Ausgabe der Hundesteueranmeldeformularen
  • Ausgabe der Anmeldeformulare für Gartenwasserzähler
  • Ausgabe von Kindergeldanträgen
  • Zimmernachweis (Hotels u. Pensionen in Germering)
  • Verkauf des Mietspiegels für die Stadt Germering (3,- € /Stck)
  • Ausgabe bzw. Verkauf von verschiedenen (Info-)Broschüren u. Sonstigem
    (z. B. das Germering Spiel, die Broschüre 'Freizeit & Fahrrad' im Landkreis Fürstenfeldbruck)
  • Meldungen über defekte Straßenbeleuchtungen. Bitte nennen Sie unbedingt die Nummer des betroffenen Mastes der Straßenbeleuchtung, da ansonsten - gerade bei modernen Leuchten wegen der dort verwendenten Technik - die fehlerhafte Lampe oft nur mit erheblichem Aufwand ausfindig gemacht werden kann. Alternativ können Sie die defekte Leuchte direkt online dem Bayernwerk melden.
  • Ausgabe von aktuellen (und gängigen) Lohn- und Einkommensteuerformularen. Welche Formulare sie benötigen, müssen Sie bitte den Kollegen*innen vom Info-Point mitteilen.
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