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Rechtsamt

Das Rechtsamt ist ein Aufgabenberech der Amtsleitung des Verwaltungs- und Rechtsamtes.

Das Rechtsamt berät die städtischen Gremien in juristischen Fragen. Es unterstützt hausintern die Ämter, Abteilungen und Eigenbetriebe der Stadt in Rechtsfragen und fördert die einheitliche Rechtsanwendung in der Verwaltung. Somit wird ein hoher Grad an Rechtssicherheit erreicht und juristische Auseinandersetzungen schon im Vorfeld vermieden. Dabei tritt es nach außen wenig in Erscheinung, da es vor allem durch die verwaltungsinterne Arbeit seinen Beitrag zu einer bürgerfreundlichen und effizienten Stadtverwaltung leistet. Das Rechtsamt ist ein internes Amt der Stadt. Es darf keine Rechtsauskünfte an Bürgerinnen und Bürger erteilen oder Rechtsberatungen zu fremden Rechtsangelegenheiten vornehmen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich hierzu an niedergelassene Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Patentanwälte oder ggf. an sonstige Einrichtungen (Verbraucherzentrale, Mieterschutzbund etc.) oder andere berechtigte Personen wenden.

Die Amtsleitung vertritt auch die Belange des Amtes gegenüber anderen Ämtern und außerstädtischen Behörden. Sie nimmt an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereiches teil.

 

Amtsleitung: Dagmar Hager

Stellvertretende Amtsleitung: Jochen Franz

 

 

 

 


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