An den meisten Tagen im Jahr flattern an den Fahnenmasten in Germering die gelb-weißen Stadtfahnen mit dem bunten Logo. Doch mitunter sieht man Bauhof- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Rathaus von Mast zu Mast gehen und sie herunterholen.
Im Gegenzug setzen sie dann die Bundesflagge - grundsätzlich am mittleren Fahnenmast. Vom Gebäude aus gesehen links daneben werden die bayerische Staatsflagge und rechts die Europaflagge in die Höhe gekurbelt. Nur am Europatag, dem 9. Mai, muss die Flagge mit den zwölf goldenen Sternen auf blauem Grund mittig hängen.
Für Passanten kann das Auf und Ab der Fahnen durchaus willkürlich wirken, doch der Eindruck trügt. Im Gegenteil, wir befolgen dabei die für ganz Deutschland festgelegten Regeln, erläutert die Leiterin des Bauhofs, Monika Schindler. Diese schreiben unter anderem vor, wie groß die Flaggen sein sollen und an welchen Tagen im Jahr sie vor sämtlichen, öffentlichen Gebäude gehisst werden müssen. Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), am Tag der Arbeit (1. Mai), am Europatag (9. Mai), am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai), am Jahrestag des Volksaufstands in der DDR am 17. Juni 1953, am Jahrestag des Hitlerattentats 1944 (20. Juli), am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) sowie an den beiden Tagen, an denen der Bundestag respektive das Europäischen Parlament gewählt werden.