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„Orange ist ihre Farbe“ - und sie hissen die Fahnen in der Stadt

Die Bundesflagge weht grundsätzlich am mittleren Fahnenmast

An den meisten Tagen im Jahr flattern an den Fahnenmasten in Germering die gelb-weißen Stadtfahnen mit dem bunten Logo. Doch mitunter sieht man Bauhof- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Rathaus von Mast zu Mast gehen und sie herunterholen.
Im Gegenzug setzen sie dann die Bundesflagge - grundsätzlich am mittleren Fahnenmast. Vom Gebäude aus gesehen links daneben werden die bayerische Staatsflagge und rechts die Europaflagge in die Höhe gekurbelt. Nur am Europatag, dem 9. Mai, muss die Flagge mit den zwölf goldenen Sternen auf blauem Grund mittig hängen.
Für Passanten kann das Auf und Ab der Fahnen durchaus willkürlich wirken, doch der Eindruck trügt. „Im Gegenteil, wir befolgen dabei die für ganz Deutschland festgelegten Regeln“, erläutert die Leiterin des Bauhofs, Monika Schindler. Diese schreiben unter anderem vor, wie groß die Flaggen sein sollen und an welchen Tagen im Jahr sie vor sämtlichen, öffentlichen Gebäude gehisst werden müssen. Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), am Tag der Arbeit (1. Mai), am Europatag (9. Mai), am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai), am Jahrestag des Volksaufstands in der DDR am 17. Juni 1953, am Jahrestag des Hitlerattentats 1944 (20. Juli), am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) sowie an den beiden Tagen, an denen der Bundestag respektive das  Europäischen Parlament gewählt werden.

Trauerbeflaggung

In Bayern wehen die drei Flaggen zusätzlich noch am Tag einer Landtagswahl, am Tag der Heimat (1. Sonntag im September) und am 1. Dezember. „An dem Tag wurde 1946 in einem Volksentscheid die Bayerische Verfassung angenommen“, weiß Schindler. Eine Besonderheit gilt es am Tag der Heimat zu beachten. „Das ist der einzige Tag im Jahr, an dem wir statt der Europaflagge unsere eigene Fahne mit dem offiziellen Stadtwappen aufziehen.“
Auf Halbmast wird in Germering dagegen keine Flagge gesetzt. „Grund ist, dass wir sogenannte Bannerflaggen hissen, bei denen muss am Fahnenmast ein zusätzlicher Trauerflor aufgezogen werden.“  Fest dazu gehören diese langen, schwarzen Bänder am Volkstrauertag und am 27. Januar, wenn an die Opfer des Nationalsozialismus gedacht wird. Aber auch bei anderen Gelegenheiten ist hierzulande Trauerbeflaggung möglich. Etwa als Zeichen der Solidarität mit anderen Nationen oder den Opfern großer Katastrophen. Oder wenn am Tag ihrer Trauerfeier einer bedeutenden Persönlichkeit gedacht wird, die sich um das Wohl der Menschen besonders verdient gemacht hat. „In solchen Fällen erhalten wir eine offizielle Anordnung vom Bundesinnenministerium, beziehungsweise vom bayerischen Innenministerium“, erzählt die Bauhofleiterin. Und auf der Homepage der Stadt erscheint eine kurze Erläuterung zum jeweiligen Anlass.
Das gilt auch für die drei Wochen im Jahr, in denen vor dem Rathaus und dem Mehrgenerationenhaus Zenja sechs blaue Fahnen mit der Silhouette einer tanzenden Frau und der Aufschrift „frei leben ohne Gewalt“ wehen. „Sie werden am 25.11., dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gehisst, eine jede in einer anderen Sprache.“

 

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