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Öffentliche Nachbarzustellung Obere Bahnhofstraße 24

Öffentliche Zustellung Obere Bahnhofstraße 24

                           Hinweis zur Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 747/6, 747/9,

747/11 und 749/0 der Gemarkung Germering

Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0008, vom 8. April 2025 für die Errichtung einer Fertigbalkonanlage am bestehenden Wohnhaus und Errichtung eines Wärmeverbundsystems nach Art. 45 BayBO, in der Oberen Bahnhofstraße 24, Fl. Nr.:747/7, Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbar-Grundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht werden.

Zusatz:

Der Bescheid vom 8. April 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.

Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 17. April 2025.

Germering, den 17. April 2025

Astrid Ernst

Leitung Bauordnung

 

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