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Verlängerung der Bekanntmachungsfrist zu den Überschwemmungsgebieten

Vollzug der Wassergesetze;
Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets an den Gewässern dritter Ordnung Gröbenbach von Fluss-km 7 bis 17,5, Ascherbach von Fluss-km 0,0 bis 8,3 und Starzelbach von Fluss-km 0,0 bis 9,4 in den Städten Germering, Puchheim und Olching sowie den Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck
Verlängerung der Auslegungs- und Einwendungsfrist im Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG

 

Nach § 76 Abs. 2 und 3 WHG i.V.m. mit Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayWG sind insbesondere innerhalb der Risikogebiete mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, durch Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiet festzusetzen und zunächst vorläufig zu sichern. Die erneute vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes an den Gewässern Gröbenbach, Ascherbach und Starzelbach erfolgte durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 15.07.2019. Sie endet mit Inkrafttreten der Überschwemmungsgebietsverordnung bzw. Einstellung des Festsetzungsverfahrens, spätestens jedoch mit Ablauf des 11.01.2023.

Das Wasserwirtschaftsamt München hat das vorgenannte Überschwemmungsgebiet nach den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Technik inzwischen neu ermittelt und dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die erforderlichen Unterlagen zuständigkeitshalber zur Durchführung des Festsetzungsverfahrens vorgelegt. Die Unterlagen bestehen dabei aus einem Erläuterungsbericht, einer Übersichtskarte, 19 Detailkarten und wurden seitens des Landratsamtes Fürstenfeldbruck mit einem Grundstücksverzeichnis, einer Darstellung der Rechtslage und einem Vorentwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung ergänzt. Das Überschwemmungsgebiet erstreckt sich auf Gebiete der Städte Germering, Puchheim und Olching sowie der Gemeinden Alling, Eichenau, Emmering und Gröbenzell.

Vor dem Erlass der Überschwemmungsgebietsverordnung ist ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG durchzuführen (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG).

Die Pläne und sonstigen Unterlagen zu diesen Vorhaben liegen seit  04.04.2022 in der Stadtverwaltung Germering, Rathausplatz 1, 82110 Germering, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit können diese auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck unter dem Link:
https://www.lra-ffb.de/festsetzung-ueberschwemmungsgebiet
eingesehen werden. Wie sich inzwischen gezeigt hat, wurden versehentlich verschiedene Grundstücke nicht bzw. unzutreffend in die Liste der im Überschwemmungsgebiet liegenden Grundstücke aufgenommen, auch wenn die Detailpläne K 1 bis K 19 deren Lage bereits richtig dargestellt haben. Die Liste wurde daher inzwischen aktualisiert.
Um deren Einsicht zu ermöglichen, wird die Auslegungsfrist bis 07.06.2022 verlängert.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 21.06.2022 (zwei
Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Germering oder beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Einwendungen erheben. Ebenso können Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die geplante Rechtsverordnung einzulegen, innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zum dem Vorhaben abgeben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Bei der mündlichen Verhandlung (Erörterungstermin) kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Personen Einwendungen erhoben bzw. Vereinigungen Stellungnahmen abgegeben haben, kann die Benachrichtigung vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

 

Die Stadtverwaltung ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar: Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag von 14 bis 18 Uhr.

Ein persönlicher Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 089/89419-447 oder - 410, online oder per E-Mail einen Termin.


Stadtbauamt

Michaela Gschwandtner

Bauverwaltung Sachgebietsleitung

4. Stock, Zimmer 402

Rathausplatz 1
82110 Germering

Germering

Tel.: (089) 89 419 - 413
Fax.: (089) 89 419 - 446
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