Bekanntmachung
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG
mit Vorhaben und Erschließungsplan sowie
7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auf den, aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlichen Grundstücken, westlich des bestehenden DHL-Gebäudes im Germeringer Norden, beabsichtigt die Deutsche Post AG eine neue Niederlassung Post mit Briefverteilzentrum, Verwaltung und Geschäftsführung zu errichten.
Vorgesehen ist eine Logistikhalle mit Büroeinbau, westlich daran anschließend ein Verwaltungsgebäude sowie nördlich des Betriebshofes ein Parkdeck. Zusätzlich ist ein Betriebskindergarten geplant. Südlich und westlich soll der Gebäudekomplex intensiv eingegrünt werden. Die Dachflächen sollen begrünt und mit Solaranlagen ausgestattet werden. Das Verwaltungsgebäude soll in Holzbauweise errichtet werden. Die erforderlichen Stellplätze können in einer Tiefgarage und dem Parkdeck untergebracht werden. Die Erschließung soll über die Lise-Meitner-Straße erfolgen.
Die Deutsche Post AG hat hierzu die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-plans gemäß § 12 BauGB und Änderung des Flächennutzungsplans bei der Stadt Germering beantragt.
Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 21.05.2019 dem Antrag der Deutschen Post AG auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Germeringer Norden, Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG und den Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst (§ 2 Abs. 1 BauGB).
In der Sitzung des Stadtrats am 05.11.2019 wurde der Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 05.11.2019 befürwortet und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung gefasst (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 05.11.2019 mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung, Umweltbericht und Gutachten sowie die Änderung des Flächennutzungsplans liegen in der Zeit vom
Donnerstag, den 19.12.2019 bis einschließlich Freitag, den 31.01.2020
im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich eingesehen werden.
Sämtliche Planunterlagen können nachfolgend eingesehen werden. Die Flächennutzungsplan-Änderung finden Sie hier.
Die während der Frist eingegangenen Äußerungen werden geprüft und fließen in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.
Auskünfte und Einzelerörterungen zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans erhalten Sie im Bauamt 4. Stock, Zimmer 408/409, Telefonnummer 089/89419 411 und 412,
Alle Gutachten zur Planung liegen zur Einsicht auch im Bauamt 4. Stock, Zimmer 409 während der Dienstzeiten Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bereit. Termine außerhalb dieses Zeitraumes können telefonisch vereinbart werden.
Diese Bekanntmachung wurde ortsüblich an der amtlichen Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus Germering durch Anschlag am 11.12.2019 veröffentlicht.