Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Germering hat die Haushaltssatzung für 2025 in seiner Sitzung am 11.03.2025 beschlossen.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Stadt Germering für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen.
Die Genehmigung für den in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 4.000.000 Euro wird erteilt (Art. 71 Abs.2 GO).
Die Genehmigung für den in § 2 Nr. 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Germering in Höhe von 2.541.100 Euro wird erteilt (Art. 88 Abs. 5 i.V.m. Art. 71 Abs. 2 GO).
Die Genehmigung für den in § 3 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren von 67.516.300 Euro wird erteilt (Art. 67 Abs. 4 GO).
Die Genehmigung für den in § 3 Nr. 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Germering von 9.717.500 Euro wird erteilt (Art. 88 Abs. 5 i.V.m. Art. 67 Abs. 4 GO).
Die Genehmigungen wurden mit Verfügung vom 25.04.2025 Az.43-941.1 gi erteilt.
Die Satzung wird deshalb durch Niederlegung im Rathaus - Stadtkämmerei - (Verwaltungsgebäude Rathausplatz 1 / Zimmer Nr. 211) amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus - Stadtkämmerei - (Verwaltungsgebäude Rathausplatz 1 / Zimmer Nr. 211) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 3 GO i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO).
Germering, 07.05.2025
Andreas Haas
Oberbürgermeister