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StartseiteRathaus & PolitikBekanntmachungenSatzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Gemeindeverfassungsrechtssatzung – GVRS vom 06.05.2020) vom 23.07.2025:
 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Gemeindeverfassungsrechtssatzung – GVRS vom 06.05.2020) vom 23.07.2025:

 

1. § 2 (1) der GVRS wird wie folgt neu gefasst:

(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige

Ausschüsse:

a) den Hauptausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

b) den Sozial- und Jugendausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

c) den Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder,

d) den Planungs- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

e) den Werkausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

f) den Betriebsausschuss Stadthalle, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

g) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 Mitgliedern des Stadtrats.

2. §2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Germering, den 23.07.2025

 

  Andreas Haas
 Oberbürgermeister

Diese Satzung wurde bekanntgemacht durch Niederlegung am: 23.07.2025

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