1. § 2 (1) der GVRS wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige
Ausschüsse:
a) den Hauptausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
b) den Sozial- und Jugendausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
c) den Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder,
d) den Planungs- und Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
e) den Werkausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
f) den Betriebsausschuss Stadthalle, bestehend aus dem Vorsitzenden und 15 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
g) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 Mitgliedern des Stadtrats.
2. §2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Germering, den 23.07.2025
Andreas Haas
Oberbürgermeister
Diese Satzung wurde bekanntgemacht durch Niederlegung am: 23.07.2025