Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr.: 817/4, 820/0, 820/3, 823/9 und 836/7 der Gemarkung Germering
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) der Bescheid der Stadt Germering, BV. Nr. 2026-0061 vom 9. Juli 2026 für den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage, in der Haydnstraße 1-7, Fl. Nr.: 823/11 Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Zusatz
Der Bescheid vom 9. Juli 2026 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 27.07.2026.
Germering, den 24.07.2026
Astrid Ernst
Leitung Bauordnung