Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr.: 1096/0, 1096/4, 1096/5, 1096/6, 1096/7, 1096/8, 1096/38, 1096/39, 1096/40, 1096/41, 1096/42, 1096/43, 1096/44, 1096/45, 1096/46, 1096/47 und 791/60 der Gemarkung Germering
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0112, vom 13. Januar 2026 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, nach Art. 45 BayBO, in der Maximilianstraße 11-15, Fl. Nr.: 791/59, Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht werden.
Zusatz:
Der Bescheid vom 13. Januar 2026 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 10. Februar 2026.
Germering, den 09. Februar 2026
Astrid Ernst
Leitung Bauordnung