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Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet - Nördlich Hochrainweg" sowie 9. Flächennutzungsplan-Änderung hierzu

Bekanntmachung 
über die Aufstellung und frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan
„Gewerbegebiet - Nördlich Hochrainweg“
sowie 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Bereich östlich der Augsburger Straße zwischen der B 2 und dem Hochrainweg –
FlNrn. 1757, 1757/7, 1757/7m 1757/8, 273, 273/1, 1655/1, 1655, 256/9 Teilfl.,
der Gemarkung Germering) -

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 

Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Nördlich Hochrainweges“ sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Hochrainweg und B2 beschlossen.

In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 28.10.2025 befürwortete der Ausschuss den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung unter Einarbeitung der umweltschutzrechtlichen Anforderungen und beschloss weiterhin die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 
Der Umgriff und die Lage im Stadtgebiet ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

Anlass und Ziele der Planung:
Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Stadt Germering das Ziel, im nördlichen Stadtgebiet planungsrechtlich gesicherte Entwicklungsmöglichkeit für gewerbliche Nutzungen zu schaffen. 
Ziel ist es, innerhalb des Stadtgebietes auch für mittelständische Betriebe, Flächen anzubieten um ein Abwandern aus Germering zu verhindern.
Der Schwerpunkt der vorliegenden Planung liegt auf handwerklich orientierten Betrieben mit produktionsarmen und werkstattbasierten Nutzungen. Konkrete Anfragen liegen bereits vor.

Die Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt über eine neu herzustellende Straße, die von der Augsburger Straße aus, in das Gebiet führt. Der Hochrainweg bleibt unverändert und dient künftig ausschließlich der landwirtschaftlichen Erschließung der östlich angrenzenden Flächen.

Eine naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Untersuchung des Planungsgebietes ist erfolgt. Die Ergebnisse hieraus flossen bereits in die Planung ein. Schallschutzrechtliche und verkehrstechnische Belange wurden untersucht. Die entsprechenden Unterlagen liegen mit aus. 

Der Bebauungsplan-Vorentwurf Gewerbegebiet „Nördlich Hochrainweg“ mit Begründung sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 01.12.2025 sowie der Umweltbericht in der Fassung vom 24.11.2025 können in der Zeit von

Montag, den 08.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 16.01.2026 

im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich eingesehen werden.

Die Planungsunterlagen können Sie digital über die nachfolgende Downloadliste einsehen

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschuss getroffen. 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Für Auskünfte, Einzelerörterungen und Vorbringen von Anregungen zur Planung steht das Bauamt der Stadt Germering, 4.Stock des Rathauses, während der Dienststunden: Montag mit Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, 14.00 bis 18.00 Uhr, zu Verfügung. 

Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer: 089/ 89419-412 oder per E-Mail unter bauamt@germering.bayern.de gebeten.   

Germering, den 04.12.2025

Andreas Haas
Oberbürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:
Veröffentlicht an der Amtstafel vor dem Rathaus Germering am: 08.12.2025
Zur Information an alle Amtstafeln im Stadtgebiet angeheftet.


Nachfolgend finden Sie die o.g. Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan-Unterlagen:

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