Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 699/1, 701/3, 701/2, 698/4, 698/6, 698/8, 698/10, 698/12, 698/14 der Gemarkung Germering
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) der Bescheide der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0096, vom 16. September 2025 für die Errichtung einer Balkonüberdachung im OG, nach Art. 45 BayBO, in der Oberen Bahnhofstraße 35, Fl. Nr. 699/0, Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Zusatz
Der Bescheid vom 16. September 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 06. Oktober 2025.
Germering, den 02. Oktober 2025
Anita Mayer
Bauordnung