Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 734, 734/30, 734/31, 734/32, 734/33, 734/34, 734/35, 734/37, 735 der Gemarkung Germering
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) der Bescheide der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0093 und 2025-0094, vom 11. September 2025 für die Nutzungsänderungen der Einheit Nr. 45 von Büro zu Wohnnutzung und der Einheit Nr. 44 von Gewerbe zu Wohnnutzung, nach Art. 45 BayBO, Rathausplatz 2, Fl. Nr. 734/36, 734/37, Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Zusatz
Der Bescheid vom 11. September 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 01. Oktober 2025.
Germering, den 25. September 2025
Anita Mayer