Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 704/20 und 704/25 der Gemarkung Unterpfaffenhofen
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0046, vom 23. Mai 2025 für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, nach Art. 45 BayBO, in der Ringstraße 26a, Fl. Nr.:696/40, Gemarkung Unterpfaffenhofen, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Zusatz
Der Bescheid vom 23. Mai 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 28. Mai 2025.
Germering, den 27. Mai 2025
Anita Mayer
Bauordnung