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Vorgezogene Bundestagswahl 2025: Voraussichtlich am 23.02.2025

Allgemeines zur vorgezogenen Bundestagswahl (angekündigt für den 23.02.2025):

Die vorgezogene Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt, voraussichtlich am 23. Februar 2025. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Dies wird zeitnah geschehen.

 

Eine vorgezogene Bundestagswahl führt, da diese innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss, zu erheblichen Verkürzungen von Fristen - u. a. bei der Briefwahl, für die wenig Zeit bleibt (vgl. dazu auch die Informationen zur Bundestagswahl unten auf dieser Seite)

Die Stadtverwaltung wird die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltag ausstellen können. Der Zeitpunkt hängt davon ab, wann die Stimmzettel gedruckt werden können und uns zur Verfügung stehen. Sobald uns die Stimmzettel vorliegen, werden wir dies unverzüglich veröffentlichen!

Die Wahlbenachrichtung wird bereits Ende Januar / Anfang Februar an alle Wahlberechtigten verschickt werden. Briefwahlanträge können anhand des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters sollten in der Woche vor der Wahl (ab 17.02.2025) Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragt werden.

Bei einem Postversand ist ansonsten ggf. nicht gewährleistet, dass diese rechtzeitig bei Ihnen ankommen. Auf die Postlaufzeiten haben wir keinen Einfluss.

Bitte bedenken Sie auch die notwendige Zeit für einen möglichen Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen an uns per Post:

Die Deutsche Post empfiehlt zudem den Wählern, den Wahlbrief spätestens 3 Werktage vor der Wahl abzuschicken (www.deutschepost.de/briefwahl)

Mit der Deutschen Post innerhalb Deutschlands ist dies für Sie als Wähler portofrei. Wahlbriefe aus dem Ausland sind jedoch zu frankieren.

Auf die Postlaufzeiten bei der Post haben wir keinen Einfluss.

Die (roten) Wahlbriefe können am Wahltag selbst bis 18 Uhr in den Briefkasten im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, eingeworfen werden. Um 18 Uhr wird dieser Briefkasten nochmals geleert und die Wahlbriefe den Briefwahlvorständen zur Auszählung übergeben!

Sie können, soweit uns die Stimmzettel vorliegen, Briefwahlunterlagen vor Ort im Rathaus auch persönlich beantragen und gleich mitnehmen beziehungsweise vor Ort in einer Wahlkabine im Flur im 1. Stock ausfüllen und einwerfen. Bitte beachten Sie die Hinweise dazu auf dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

 

 

Wichtige Informationen für Deutsche im Ausland:

Antragsformulare für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin

Sonstige Informationen / Wahlkreis / Wahlhelfer gesucht:

Bei der Bundestagswahl 2025 gehört Germering erneut dem Wahlkreis Starnberg - Landsberg am Lech an (Wahlkreisnummer 223).

Erfolglos waren unsere Bemühungen, dass Germering - wie bei anderen Wahlen - zum Wahlkreis Fürstenfeldbruck gehört. Die Stadt Germring hatte auch erfolglos versucht zu erreichen, dass zumindest in der Bezeichnung des Wahlkreises "Germering" explizit genannt wird, da die Zugehörigkeit zum Wahlkreis Starnberg - Landsberg am Lech zu großen Irritationen bei der Germeringer Bevölkerung geführt hat.

Die Stadt Germering sucht für diese Wahl auch wieder Wahlhelfer und Wahlhelferinnen:

Wir benötigen Wahlhelfer. Sie können sich aber gerne formlos als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bewerben, per E-Mail an ordnungsamt@germering.bayern.de

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl (wir gehen dabei von einem Wahltermin am 23.02.2025 aus) - Stand 20.12.2024:

 

Urnenwahl:

In Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, wo Ihr Wahllokal für die Urnenwahl ist und ob dieses barrierefrei ist. Wenn Sie in einem anderen Wahllokal wählen möchten, können Sie Briefwahlunterlagen beantragen (s. u.)

und mit dem Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, jedes beliebige Wahllokal in Germering (bzw. im gesamten Wahlkreis) aufsuchen.

(Barrierefreie Wahllokale befinden sich in der Stadthalle Germering, im Max-Born-Gymnasium, im Carl-Spitzweg-Gymnasium (Aula), in der Wittelsbacher Schule (Aula) sowie in der Kerschensteiner Schule (Aula); nur die Wahllokale in der Kleinfeldschule sowie in der Kirchenschule sind nicht barrierefrei)

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein mit Stimmzettel, Umschlägen und Merkblatt):

Wegen verkürzter Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl werden die
Stimmzettel auch uns erst ca. zwei Wochen vor der Wahl zur Verfügung gestellt. Dies hat uns die Kreiswahlleitung mitgeteilt.
Die Briefwahlunterlagen können von uns erst versandt werden, wenn wir die Stimmzettel erhalten haben. Der Zeitraum für die Briefwahl ist also sehr kurz!

Wir empfehlen Ihnen, die Briefwahlunterlagen unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten frühzeitig zu beantragen.

 

Möglichkeiten der Beantragung sind:

  • Digital (freigeschaltet bis 16.02.2025) mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder  unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/germering
  • Schriftlich (empfohlen nur bis 16.02.2025 – Datum des Posteingangs)
    mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular
    per Post (bitte ausreichend frankieren) oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses, Rathausplatz 1.
  • Persönlich (dringend empfohlen ab 17.02.)
    Wegen der zu erwartenden Postlaufzeiten empfehlen wir ab 17.02. die Briefwahl-unterlagen persönlich im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen vom Wahlamt ausgehändigt. Sie können anschließend auch im Rathaus in einer Wahlkabine wählen und den Wahlbrief direkt einwerfen.

Falls beantragte Briefwahlunterlagen bei Ihnen nicht rechtzeitig ankommen, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Wahlamt Germering. Ersatz für beantragte und nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können Sie nur bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr persönlich im Wahlamt erhalten. Das Wahlamt ist dafür am Freitag, 21.02., von 8 bis 15 Uhr und am Samstag, 22.02., von 8 - 12 Uhr geöffnet. Sie können sonst nicht wählen, auch nicht in Ihrem Wahllokal!

 

Bitte beachten Sie auch die Postlaufzeiten bei der Rücksendung von ausgefüllten Briefwahlunterlagen ans Wahlamt. Am Wahlsonntag (=23.02.) können Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen („rote Wahlbriefe“) auch bis 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses Germering, Rathausplatz 1, einwerfen.

 

Gerade diese vorgezogene Wahl stellt für die Stadt Germering - wie für alle Städte und Gemeinden, die diese letztlich abwickeln müssen - eine neue Herausforderung dar und wird sicherlich zu zusätzlichem Arbeitsaufwand (Arbeit am Wochendende oder nach Dienstschluss, auch vor dem eigentlichen Wahlwochenende) führen, um z. B. den Versand der Briefwahlunterlagen zu schnell wie möglich in die Wege zu leiten; in Germering müssen ca. 15.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

Für Ihre Mithilfe bei dieser Wahl (z. B. da Sie sich als Wahlhelfer zur Verfügung stehen oder weil Sie sich über aktuelle Entwicklung selbständig informieren - z. B. Mitteilung der Stadt, wann die Stimmzettel tatsächlich vorliegen) sowie Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich.

Für die Wahlberechtigten stellen die kurzen Fristen bei der Briefwahl ebenfalls eine gewisse Herausforderung dar und die kurzen Fristen führen in in einigen Fällen sicherlich zu Fragen und Problemen (z. B. wegen eines geplanten Urlaubs etc.).

Bei Fragen rufen Sie bitte im Wahlamt an (Tel. 089/89419-311, -312, -313, -314 und -315). Wir beantworten gerne Ihre Fragen und versuchen eine Lösung zu finden!

Germering, den 20.12.2024       Ihr Wahl-Team Germering

 

Für Parteien und Wählergruppen:

Die Regelungen zu Plakatierungen / Wahlwerbung zur Bundestagswahl am 23.02.2025 für Germering finden Sie hier sowie unten auf dieser Seite. Danke für Ihre Mithilfe!


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