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Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2025 des AmperVerbandes

Die Verbandsversammlung des AmperVerbandes beschloss die Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung am 09.12.2024

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde teilte mit dem Schreiben vom 24.01.2025 mit, dass die Haushaltssatzung 2025 genehmigt wurde und die Überprüfung keine Beanstandung ergab. Die Haushalts¬satzung 2025 wurde nunmehr im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 18.02.2025 Nr. 4 veröffentlicht.

Der Wirtschaftsplan liegt gemäß Artikel 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung vom Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des AmperVerbandes, Josef-Kistler-Weg 20, 82140 Olching, Zimmer 1.36, 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Olching, den 11.03.2025

Stefan Joachimsthaler
Verbandsvorsitzender

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