Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 624/0, 624/4 der Gemarkung Unterpfaffenhofen
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2024-0122, vom 12. Mai 2025 für eine Nutzungsänderung im Obergeschoss von Büroflächen zu einem Flüchtlingsheim nach Art. 45 BayBO, in der Friedenstraße 19, Fl. Nr.:624/3, Gemarkung Unterpfaffenhofen, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Zusatz
Der Bescheid vom 12. Mai 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 20. Mai 2025.
Germering, den 19. Mai 2025
Anita Mayer
Bauordnung