Öffentliche Zustellung an die Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr.: 385/0 der Gemarkung Unterpfaffenhofen
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0011, vom 3. März 2025 für die Änderung einer Wohneinheit zu Büroräumen im EG und Änderung eines Kellerraumes in einen Lagerraum nach Art. 45 BayBO, im Bahnhofplatz 20, Fl. Nr.: 381/3, Gemarkung Unterpfaffenhofen, werden hiermit an die Eigentümer des o. g. Nachbar-Grundstückes gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht werden.
Zusatz:
Der Bescheid vom 3. März 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 17. März 2025.
Germering, den 13. März 2025
Astrid Ernst
Leitung Bauordnung