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Stadtkasse

Kassenautomat


Die Stadtkasse ist für den gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung zuständig.

Bareinzahlungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Barkasse (Foyer im 2. Stock) vorgenommen werden.

Für die im Rathaus beantragten Leistungen steht Ihnen ein Kassenautomat zur Verfügung (Foyer im 1. Stock).
Hier ist auch Kartenzahlung möglich.

Zusätzlich übernimmt die Stadtkasse zentral für die gesamte Stadtverwaltung die Eingabe von Bankeinzügen sowie das Mahn- und Vollstreckungswesen.

Hinweis: Bankeinzüge können nur bei Vorlage eines urschriftlichen SEPA-Mandats eingegeben oder geändert werden. Kopierte, eingescannte oder gefaxte SEPA-Mandate können leider nicht verarbeitet werden. Bitte geben Sie auf dem SEPA-Mandat die Finanzadresse (FAD) an. Sie finden diese auf dem Bescheid oder der Rechnung des Fachamtes.


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