Die Stadtkasse ist für den gesamten baren und unbaren Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung zuständig.
Bareinzahlungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Barkasse (Foyer im 2. Stock) vorgenommen werden.
Für die im Rathaus beantragten Leistungen steht Ihnen ein Kassenautomat zur Verfügung (Foyer im 1. Stock).
Hier ist auch Kartenzahlung möglich.
Zusätzlich übernimmt die Stadtkasse zentral für die gesamte Stadtverwaltung die Eingabe von Bankeinzügen sowie das Mahn- und Vollstreckungswesen.
Bitte beachten Sie, dass Bankeinzüge nur bei Vorlage eines urschriftlichen SEPA-Mandats eingegeben oder geändert werden können. Kopierte, eingescannte oder gefaxte SEPA-Mandate können leider nicht verarbeitet werden. Auf dem SEPA-Mandat bitten wir die Finanzadresse (FAD) anzugeben. Diese ist dem Bescheid oder der Rechnung des Fachamtes zu entnehmen.