Art der Leistung:
Interessenbekundungsverfahren (Markterkundungsverfahren) als transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren außerhalb des EU- bzw. Kartellvergaberechts. Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit gewährleistet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren (Markterkundungsverfahren) nicht um ein Vergabeverfahren i.S. v.Art. 28 VKR, §101 GWB, § 3 VOL/A, § 1 EG VOL/A, § 3 VOF handelt. Es handelt sich nicht um eine Auslobung (Wettbewerb) i.S.v. § 3 EG Abs. 8 VOL/A, § 13 ff. VOF. Darüber hinaus sind für das Interessenbekundungsverfahren weder die Vorschriften der VKR, der SKR, der Rechtsmittelrichtlinien des GWB, der VgV, der SektVO, der Vergabe- und Vertragsordnungen (BOB/A, VOL/A, VOF) oder andere vergabe- oder haushaltsrechtliche Normen anwendbar. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens oder eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmer oder von diesen gegebenenfalls beauftragten Dritten durch die Entwicklung, Bearbeitung, Erstellung eines Konzeptes oder weitgehender Entwicklungs- oder sonstiger Arbeiten sowie allgemein durch die Teilnahme an diesem Verfahren möglicherweise entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.