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Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe eines wohnwirtschaftlich bebauten Grundstücks mit 820 qm (Zeusstr. 23, 82110 Germering)

Um alle Interessenten bzw. Bewerber für dieses Objekt gleich zu behandeln, soll mittels eines Interessenbekundungsverfahrens ein geeigneter Käufer gefunden werden.

Die große Kreisstadt Germering beabsichtigt den Verkauf des 3-Familien-Wohnhauses (teilunterkellert) (Baujahr ca. 1950, Aufstockung 1960), 3 Garagen mit Garten und kleiner Terrasse in bevorzugter Germeringer Randlage mit einer Grundstücksfläche von 820 qm in der Zeusstr. 23 in 82110 Germering. Derzeit ist das Gebäude an 2 Mieter mit 50 qm und 62 qm vermietet. Das EG mit 72 qm ist leerstehend. Gaszentralheizung, zentrale Warmwasserversorgung ist vorhanden.
In einem erstellten Gutachten vom 18.12.2024 wird der Marktwert des Objektes auf 1.250.000,00 € ermittelt. 

Bewerbungsverfahren: 

Die Große Kreisstadt Germering gibt Interessenten bzw. Bewerbern bis zum 31.07.2026 Zeit ihr allgemeines Interesse an diesem Objekt zu bekunden. In einer folgenden Sitzung des Hauptausschusses wird über das Ergebnis dieser Interessenbekundung beraten. In der Folge ist beabsichtigt, dass die Interessenten bzw. Bewerber von der Stadt Germering angeschrieben werden verbunden mit der Bitte um Abgabe eines endgültigen Kaufpreisangebotes. Schlussendlich wird das Grundstück dann an den Höchstbietenden vergeben, sofern das Gebot nicht unterhalb des Gutachtenwertes liegt. 
Sollte es mit dem Höchstbietenden nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages innerhalb einer Zeitspanne von drei Monaten nach Zuschlagserteilung kommen, ohne dass die Stadt Germering die Verzögerung zu vertreten hätte, behält sich die Stadt Germering vor, den Vergabeentscheidung zu revidieren und eine erneute Interessenbekundung durchzuführen. 

Art der Leistung: 

Interessenbekundungsverfahren (Markterkundungsverfahren) als transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren außerhalb des EU- bzw. Kartellvergaberechts. Im Interessenbekundungsverfahren werden Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit gewährleistet. 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren (Markterkundungsverfahren) nicht um ein Vergabeverfahren i.S. v.Art. 28 VKR, §101 GWB, § 3 VOL/A, § 1 EG VOL/A, § 3 VOF handelt. Es handelt sich nicht um eine Auslobung (Wettbewerb) i.S.v. § 3 EG Abs. 8 VOL/A, § 13 ff. VOF. Darüber hinaus sind für das Interessenbekundungsverfahren weder die Vorschriften der VKR, der SKR, der Rechtsmittelrichtlinien des GWB, der VgV, der SektVO, der Vergabe- und Vertragsordnungen (BOB/A, VOL/A, VOF) oder andere vergabe- oder haushaltsrechtliche Normen anwendbar. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens oder eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet. 
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmer oder von diesen gegebenenfalls beauftragten Dritten durch die Entwicklung, Bearbeitung, Erstellung eines Konzeptes oder weitgehender Entwicklungs- oder sonstiger Arbeiten sowie allgemein durch die Teilnahme an diesem Verfahren möglicherweise entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. 
 

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