Die Verwaltung der Stadt Germering möchte Sie als Grundstückseigentümer*in freundlich daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, die öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen vor Ihrem Anwesen zu
kehren und den Kehricht, Schlamm und vor allem Laub sowie sonstigen Unrat zu entfernen. Diese Flächen müssen Sie auch von Gras, Unkraut, Moos sowie von sonstigen Pflanzen befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Chemische Unkrautvernichtungsmittel dürfen hierbei nicht verwendet werden.
Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb Ihrer Reinigungsfläche liegen. Ihre Reinigungsfläche erfahren Sie aus der Anlage zu der städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung auf der Homepage der Stadt Germering. Gerade jetzt im Herbst bei Starkregenereignissen und Stürmen müssen die Gehwege und die Abflussrinnen vermehrt von herabfallenden Ästen und Laub gereinigt werden. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Reinigungspflicht ernst zu nehmen und für begehbare und sichere Straßen, Wege und Plätze zu sorgen.
Für all diejenigen, die bisher die Gehsteige sauber gehalten haben ein herzliches Dankeschön.