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Radverkehr

Mehr Sichtbarkeit heißt mehr Sicherheit
Germering ist eine Stadt, die - kompakt wie sie ist -  sehr gut mit dem Fahrrad bewältigt werden kann.
Dank LED-Straßenbeleuchtung sogar, wenn es dunkel ist.
Viele Radfahrende fühlen sich das ganze Jahr über zu jeder Tages- und Nachtzeit auf ihrem Rad so sicher, dass sie ohne Helm, Schutzkleidung oder entsprechende Beleuchtung unterwegs sind.  
Der Schreck für beide Seiten ist groß, wenn sie übersehen werden…
Bitte, fahren Sie deshalb vor allem im Herbst, im Winter und im Frühjahr mit Licht!
Unterstützend können Reflektoren und entsprechende Kleidung genutzt werden, um Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.
Bitte, denken Sie an sich und andere: Sicherheit durch Sichtbarkeit!

Sicherheit durch Abstand

Radfahrende können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Germerings Straßen sicher fühlen, wenn der nötige Abstand eingehalten wird. Dieser beträgt innerorts laut StVO 1,5 Meter zwischen Kfz und Fahrrad (außer Orts sind es 2 Meter).
Bitte, denken Sie als Autofahrende auch an schwächere Verkehrsteilnehmende: Sicherheit durch Abstand!

Komm in die Gänge und schneller ans Ziel

Unsere Stadt bietet ideale Bedingungen für das Radlfahren – kompakt,
gut ausgebaut und Sie sind mit Rad oft schneller als mit Auto.
Nutzen Sie das Rad für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder in der Freizeit – gesund, klimafreundlich und oft die beste Möglichkeit, schnell ans Ziel zu gelangen! Zudem benötigt das Fahrrad im Vergleich zum Auto deutlich weniger Platz, was zu einer effizienteren Nutzung des öffentlichen Raums führt. Auch die Kombination von Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr bietet viele Vorteile. Sichere Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und die Mitnahmemöglichkeit in Bus und Bahn erleichtern es, längere Strecken umweltfreundlich und flexibel zurückzulegen. So wird das Fahrrad zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Mobilität. Durch kurze Wege und direkte Routen kommen Sie entspannt und ohne Stau ans Ziel!

Rücksicht nehmen – jedeR auf jedeN:
Autofahrerende gegenüber Radfahrenden, Radfahrende gegenüber Fußgehern – und jede Kombi gemischt… § 1 der STVO (Straßenverkehrsordnung) gilt für alle, die sich im öffentlichen Straßenraum bewegen:
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Übrigens: Zusammen mit einem Sicherheitsabstand zum Gehsteig oder parkenden Fahrzeugen von einem Meter, einer Eigenbreite von etwa 80 Zentimetern und dem nötigen Sicherheitsabstand von 1,5 m, benötigt ein Radfahrender fast drei Meter Platz auf der Straße. Das wird oft vergessen.

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