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Bekanntmachung der Vorkaufsrechts-Satzung "Schmiedstraße"

Bekanntmachung
der Satzung der Stadt Germering über ein besonderes Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Schmiedstraße“

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2023 (BGBL I NR. 221), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVB, L S. 796. 797, BayRS 2020-1-1-I) das zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl S. 98) geändert worden ist,
erlässt die Stadt Germering mit Beschluss des Stadtrates vom 25.06.2024 folgende

Vorkaufsrechtssatzung „Schmiedstraße“

§ 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Vorkaufsrechtsatzung erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nrn. 1654, 1654/1, 1654/3, Gemarkung Germering.

Das Satzungsgebiet ist in dem Lageplan (Anlage) rot umgrenzt.

§ 2 Besonderes Vorkaufsrecht

Der Stadt Germering steht an den Grundstücken in dem in § 1 bezeichneten Geltungsbereich ein Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Die Satzung tritt am Tage nach dieser Bekanntmachung (30.07.2024) in Kraft.

Die besondere Vorkaufsrechtssatzung „Schmiedstraße“ mit Lageplan und Begründung wird in der Stadtverwaltung Germering, Rathausplatz 1, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der besonderen Vorkaufsrechtssatzung „Schmiedstraße“ wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Satzung ist auch auf der Internetseite der Stadt Germering unter www.germering.de einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 S 2 BauGB sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht werden.
Die einschlägigen Vorschriften und weitere Informationen können während der allgemeinen Dienstzeiten, Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag- Nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, nach
telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. Nr.: 089/89419-403 und -411, von Jedermann im Rathaus Germering, 4. Stock (Bauamt), Zimmer-Nr. 403 (Bauamt) eingesehen bzw. eingeholt werden.

Germering, den 29.07.2024

Bekanntmachungsvermerk:
Veröffentlichung an der Amtstafel vor dem Rathaus am 29.07.2024


Vorkaufsrechts-Satzung "Schmiedstraße"

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