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Öffentliche Nachbarzustellung Landsberger Straße 104

Hinweis zur Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr.: 663/2, 663/3, 664/2 und 666/0 der Gemarkung Germering

Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) der Bescheid der Stadt Germering, BV. Nr. 2026-0049 vom 11.Mai 2026 für die Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage, hier: Errichtung von zwei Wintergärten am Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten und Tiefgarage, und Änderung des Freiflächengestaltungsplanes nach Art. 45 BayBO, in der Landsberger Straße 104, Fl. Nr.: 664/0 Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.

Zusatz

Der Bescheid vom 11. Mai 2026 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.

Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 27. Mai 2026.

Germering, den 26. Mai 2026

Anita Mayer

Bauordnung

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