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3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015

AmperVerband
Josef-Kistler-Weg 20
82140 Olching

 


3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015 (zuletzt geändert am 11.12.2023, in Kraft getreten am 17.01.2024)“, vom 06.07.2026


Die Verbandsversammlung des AmperVerbandes beschloss am 20.07.2026 die

3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim AmperVerband (Entschädigungssatzung) vom 17.12.2015 (zuletzt geändert am 11.12.2023, in Kraft getreten am 17.01.2024)“, vom 06.07.2026

Diese Änderungssatzung wurde im Nachgang der Versammlung am 20.07.2026 ausgefertigt und im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 29.07.2026 (Nr. 19) bekanntgemacht. Sie trat am 01.08.2026 in Kraft und liegt in der Geschäftsstelle des AmperVerbandes, Josef-Kistler-Weg 20, 82140 Olching, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Olching, den ……………………….

 

Stefan Joachimsthaler
Verbandsvorsitzender
 

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