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Luftqualität

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Im Stadtgebiet befinden sich seit 2019 insgesamt zehn Hawa Dawa Sentience Messgeräte. Diese kombinieren eine Fülle unterschiedlicher Mess-Sensoren, die wiederum auf verschiedenen Messprinzipien (z.B. optisch und elektrochemisch) basieren.
Bitte beachten: Aus technischen Gründen kann es zu vorübergehenden Ausfällen einzelner Mess-Stationen kommen.

Die Messstationen erfassen folgende Substanzen:

Feinstaub PM10
Feinstaubpartikel PM10 haben eine aerodynamische Form mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer und können deshalb eingeatmet werden und die Atemwege belasten.
Seit 1. Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub PM10: Der Tagesgrenzwert beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter und darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter

Feinstaub PM2.5
Seit dem Jahr 2015 gilt für die noch kleineren Feinstaubpartikel PM2,5 ein Immissionsgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel.

Ozon - O3
Ozon tritt vor allem in der Erdatmosphäre in einer Höhe von über 10 Kilometern auf. Die Ozonschicht schirmt die Erde vor der Ultraviolettstrahlung der Sonne ab.
In Bodennähe tritt ebenfalls Ozon auf, das aus Sauerstoff und Luftverunreinigungen, vor allem aus dem Straßenverkehr, gebildet wird. Dieser Prozess wird durch Sonneneinstrahlung und warme Temperaturen begünstigt und die Ozonkonzentration in der Luft steigt an. Bei hohen Ozonwerten kann es zu Reizungen der Atemwege und zu Kopfschmerzen kommen.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde 2010 ein Zielwert festgelegt: Der maximale 8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über 3 Jahre, den Wert von 120 µg/m3 überschreiten.

Stickstoffoxide - NOx
Stickstoffoxide, vor allem Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), werden zum größten Teil durch den Straßenverkehr verursacht, entstehen aber auch als Abgase von Industrieanlagen oder Kraft- und Fernheizwerken. Stickstoffoxide können die Atemwege reizen und schädigen. Sie sind an der Bildung von bodennahem Ozon beteiligt. Deshalb ist eine Korrelation zwischen Ozon und NO2 in den aktuellen Tageswerten sichtbar.
Seit 1. Januar 2010 gelten europaweit Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der zugelassene Einstundenmittelwert beträgt 200 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf höchstens 18 mal im Jahr überschritten werden.

Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Seite des Umweltbundesamts.

Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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