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Straßenverkehrsamt (mit kommunaler Parküberwachnung)

Straßenverkehrsamt

 

 

Aktueller Hinweis:

Bei der Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist nach Eingang des vollständigen Antrages eine Bearbeitungszeit von

  • mindestens 2 Wochen einzuplanen,
  • mindestens 6 Wochen bei umfangreichen Sperrungen (insbesondere, wenn Buslinien hiervon betroffen sind) oder Sperrungen von Staatsstraßen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ein Verkehrszeichenplan, (ggfs.) mit Umleitungsplan
  • Schulungsnachweis nach MVAS 1999 / RSA 21 / ZTV-SA 97 des verantwortlichen Bauleiters

Erst nach Eingang aller Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden.

 

Das Straßenverkehrsamt ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:

  • Anordnungen von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie Markierungen
  • Erteilen von Ausnahmegenehmigungen: z.B. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (vgl. dazu die Hinweise unten)
  • Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht
  • Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste, Handwerker und Ärzte
  • Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und für Fahrten während der Ferienreisezeiten für Lastkraftwagen (Antragsformular dazu hier oder unten auf dieser Seite)
  • Anordnungen anlässlich von Arbeiten im Straßenraum auf Gemeinde, Staats- und Bundesstraßen (vgl. dazu auch das unten angefügte Antragsformular „Antrag_Anordnung_verkehrsregelnder_Maßnahmen_45_StVO“). 
  • Erlaubnisse zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes: z. B. E Ladesäulen, Aufstellen von Containern, Baugerüsten, Lagerung von Baumaterialien etc. (vgl. dazu auch das unten angefügte Antragsformular „Antrag_Ausnahme_Verkehrshindernisse_46_Nr.8_StVO“ sowie das Merkblatt "Hinweise Verkehrsamt_ Sicherheitskennzeichnung Container etc." )
  • Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
  • Bestätigung für Carsharing Unternehmen zur Erlangung der blauen Car Sharing Plakette bei der Zulassungsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruch, vgl. Antrag unten als pdf.
  • Plakatierungserlaubnis (insbesondere für Veranstaltungen etc.), Hinweise dazu hier (bitte anklicken) bzw. sind diese unten abrufbar 
  • Plakatierungen - Sonderregelungen Wahlwerbung (zulässig ab 10.01.2026 für die Kommunalwahlen am 8.3.2026) - diese sind hier oder unten abrufbar.
  • Schrottautos auf öffentlichem Verkehrsgrund nach BayStrWG
  • Werbeanlagen und Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Befreiungen von der 80 km/h-Pflicht von Gespannen und Wohnanhängern auf Autobahnen
  • Erlaubnis für den Schwerverkehr (Schwertransporte)
  • Teilnahme und Mitwirkung im Gremium „Unfallkommission” (weitere Beteiligte: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Polizeidirektion Fürstenfeldbruck, Staatliches Bauamt Freising)

 

Telefonische Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:

Das Straßenverkehrsamt ist telefonisch unter den Tel.-Nr.: 089/89419-341. -348 bzw. -339, erreichbar von Mo. –- Fr. von 8 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeit erreichen Sie uns ausschließlich per Email.

Fax.: (089) 89 419 -345; Allgemeine E-Mail Adresse: strassenverkehrsamt@germering.bayern.de

In vielen Bereichen (z. B. Verkehrsbeschilderungen, Verkehrsregelungen, Veranstaltungen) arbeitet das Verkehrsamt eng mit der Polizeiinspektion Germering zusammen und stimmt sich mit dieser ab.

Da die Polizeiinspektion über viel Erfahrung und große Fachkunde verfügt, sind deren Einschätzungen für die Stadt Germering sehr hilfreich und wertvoll.

Verkehrsüberwachung

Die eigene Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Germering wurde zum 31.12.2025 eingestellt; nunmehr werden Kontrollen - neben der Polizei - durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern in Germering durchgeführt.

Auszüge aus dem Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Hinweise (zum Verkehrsstrafrecht etc.) erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (anklicken, wenn Weiterleitung gewünscht).

 

 

Kommunale Parküberwachung (diese finden Sie im Bärenweg 13)

Neben dem Verkehrsamt verfügt die Stadt Germering über eine kommunale Parküberwachung. An der Parküberwachung sind die Stadt Olching und die Gemeinde Emmering beteiligt. Hier besteht eine sog. Zweckvereinbarung, die die Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln.

 

Die Öffnungszeiten, Mo. –- Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Wir bitten auch hier um vorherige Terminvereinbarung mit den Kollegen*innen dort.


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