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Straßenverkehrsamt und kommunale Park- und Geschwindigkeitsüberwachung

Straßenverkehrsamt

Aktueller Hinweis:

Bei der Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist nach Eingang des vollständigen Antrages eine Bearbeitungszeit von

  • mindestens 2 Wochen einzuplanen,
  • mindestens 6 Wochen bei umfangreichen Sperrungen (insbesondere, wenn Buslinien hiervon betroffen sind) oder Sperrungen von Staatsstraßen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ein Verkehrszeichenplan
  • Schulungsnachweis nach MVAS 1999 / RSA 21 / ZTV-SA 97 des verantwortlichen Bauleiters

Erst nach Eingang aller Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden.

 

Das Straßenverkehrsamt ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:

  • Werbeanlagen und Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Befreiungen von der 80 km/h-Pflicht von Gespannen und Wohnanhängern auf Autobahnen
  • Erlaubnis für den Schwerverkehr (Schwertransporte)
  • Teilnahme und Mitwirkung im Gremium „Unfallkommission” (weitere Beteiligte: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Polizeidirektion Fürstenfeldbruck, Staatliches Bauamt Freising)

 

Telefonische Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:

Das Straßenverkehrsamt ist telefonisch unter den Tel.-Nr.: 089/89419-341 bzw. -339, erreichbar von Mo – Fr. von 8 bis 12 Uhr

Fax.: (089) 89 419 -345; Allgemeine E-Mail Adresse: strassenverkehrsamt@germering.bayern.de

In vielen Bereichen (z. B. Verkehrsbeschilderungen, Verkehrsregelungen, Veranstaltungen) arbeitet das Verkehrsamt eng mit der Polizeiinspektion Germering zusammen und stimmt sich mit dieser ab.

Da die Polizeiinspektion über viel Erfahrung und große Fachkunde verfügt, sind deren Einschätzungen für die Stadt Germering sehr hilfreich und wertvoll.

Kommunale Park- und Geschwindigkeitsüberwachung

Neben dem Verkehrsamt verfügt die Stadt Germering über eine kommunale Park- und Geschwindigkeitsüberwachung. An der Parküberwachung sind die Stadt Olching und die Gemeinde Emmering, an der Geschwindigkeitsüberwachung die Gemeinden Eichenau, Herrsching, Grafrath und Emmering sowie die Städte Olching und Puchheim beteiligt. Hier bestehen jeweils sog. Zweckvereinbarungen, die die Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln.

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Hinweise (zum Verkehrsstrafrecht etc.) erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Die kommunalen Parküberwachung finden Sie im Bärenweg 13:

Seit bereits 11.04.2019 ist die Parküberwachung nicht mehr im Rathaus, sondern in Räumlichkeiten im ersten Stock im Bärenweg 13 untergebracht.

Die Öffnungszeiten, Mo. – Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Wir bitten auch hier um vorherige Terminvereinbarung mit den Kollegen*innen dort.


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