Straßenverkehrsamt
Wichtiger Hinweis:
Bei der Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 2 Wochen einzuplanen, bei umfangreichen Sperrungen (insbesondere, wenn Buslinien hiervon betroffen sind) oder Sperrungen von Staatsstraßen beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 6 Wochen. Ein Verkehrszeichenplan und ein Schulungsnachweis MVAS 1999 nach der neuen RSA 21 sind beizufügen.
In wichtigen und dringenden Angelegenheiten wenden sich direkt an Frau Fischer (neue Leiterin Straßenverkehrsamt ab August).
Seit Oktober konnte das Straßenverkehrsamt endlich personell verstärkt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese neuen Mitarbeiter*innen sich in das Sachgebiet erst noch einarbeiten müssen und noch nicht alles wissen können und entscheiden dürfen:
Frau Stefanie Baumann, in Teilzeit tätig (Nebenstelle Tel.: -346):
Aufgabenbereich: Parkausweise für soziale Dienste/ Kindergärten/ Schulen etc., Schrottautos, Halteverbote (wegen Umzügen, Baustellenzufahrten, Lieferzonen), Plakate/ Banner
Herr Orkun Kekec (Nebenstelle Tel.: -339):
Aufgabenbereich: Schwertransporte, verkehrsrechtliche Anordnungen, Sondernutzungen, Parkerleichterungen
Das Straßenverkehrsamt ist insbesondere für folgende Bereiche zuständig:
- Ausnahmegenehmigungen: z.B. Parkerleichterungen für außergewöhnlich Gehbehinderte (aG) und Blinde (Bl)
- Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht
- Anordnungen anlässlich von Arbeiten im Straßenraum (vgl. dazu auch das unten angefügte Antragsformular „Antrag_Anordnung_verkehrsregelnder_Maßnahmen_45_StVO“).
- Anordnungen von Verkehrsbeschilderungen
- Erlaubnisse zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes: z. B. Aufstellen von Containern, Baugerüsten, Lagerung von Baumaterialien etc. (vgl. dazu auch das unten angefügte Antragsformular „Antrag_Ausnahme_Verkehrshindernisse_46_Nr.8_StVO“ sowie das Merkblatt "Hinweise Verkehrsamt_Sicherheitskennzeichnung Container etc." )
- Plakatierungsgenehmigungen (insbesondere für Veranstaltungen etc.).