Das Passamt kümmert sich um die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderpässen sowie vorläufigen Reisepässen und Personalausweisen. Ferner stellt es Passunbedenklichkeitsbescheinigungen aus und nimmt Verlustanzeigen entgegen. Zudem ist das Passamt zuständig für Befreiungen von der Ausweispflicht in besonderen Fällen (pflegebedürftige, schwerbehinderte Personen etc.)
Das Passamt bittet darum, frühzeitig (möglichst 12 Wochen vor Ablauf des Ausweisdokuments bzw. Reiseantritt) einen Termin zur Beantragung eines neuen Ausweises zu vereinbaren (Hinweis: die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei nach Beantragung beträgt bei Personalausweisen derzeit (Januar 2023) ca. 3-4 Wochen, bei Reisepässen ca. 4-6 Wochen). Seit Mai 2021 ist dies online möglich*.
*Wichtiger Hinweis: Sie haben ein dringendes Anliegen und können keinen kurzfristigen Termin online vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Passamt. Dort klären die Mitarbeiter*innen mit Ihnen, wann wir einen früheren Termin ermöglichen können.
Bitte beachten Sie auch hier die derzeitigen Regelungen / Öffnungszeiten.
Neuerungen ab dem 1.1.2024:
Kinderreisepässe (die auch nur noch eine einjährige Laufzeit hatten) werden abgeschafft. Für Kinder kann wahlweise ein Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder ein Reisepass (weltweite Reisen möglich) beantragt werden. Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung, dass die Bearbeitungszeit beim Personalausweis derzeit ca. 3 Wochen und beim Reisepass ca. 4 Wochen beträgt.
Die Gebühr für den Reisepassepass bei über 24-jährigen Personen erhöht sich von 60.- € auf 70.- €.
Aufgrund der Neuerungen sind ab 01.01.2024 neue Formulare zu verwenden (z. B. Vollmacht zur Abholung von Reisepässen und Personalausweisen, Zustimmungserklärung etc.), vgl. dazu die pdf-Dateien unten.
Eine Bitte an eingebürgerte Bürger*innen:
Bürgerinnen und Bürger, die nach erfolgter Einbürgerung Dokumente beantragen möchten, können über unser Online-Termin-Programm oder telefonisch unter 089/89419-307, 308, 309 oder 310 einen Termin vereinbaren.
Wir bitten Sie, unten aufgeführte Dokumente vorab per Mail an – passamt@germering.bayern.de zu senden, damit wir die Unterlagen vor Ihrem Termin prüfen und evtl. Unklarheiten (Schreibweise Namen, Angleichung von Namen an das deutsche Recht) klären können:
- Einbürgerungsurkunde
- Schreiben bezüglich Beibehaltung oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde im Original und Übersetzung
- Bei verheirateten Bürgern: Heiratsurkunde im Original und Übersetzung
- Bescheinigung über Namenserklärung (wenn vorhanden)
- Kopie des bisherigen Reisepasses
Reisepass:
Ab 01.03.2017 wird der ePass mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Die Zugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union soll durch Änderungen im Aussehen stärker sichtbar sein. Familienname bzw. Geburtsname werden zudem anders abgebildet als bisher.
Wichtig: Alle bereits ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.
Kosten (Kartenzahlung möglich):
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50
- Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00
- Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00
- Expresspass (Fertigstellung binnen 4-6 Werktage): zur normalen Gebühr zusätzlich 32,00 Expressgebühr
- 48-Seitenpass für Vielreisende (anstatt 32 Seiten): zur normalen Gebühr zusätzlich 22,00
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
- Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: Im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
- Bisheriger Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass
Bei Minderjährigen bitte zusätzlich vorlegen:
- Zustimmungserklärung beider Eltern (falls erforderlich)
- Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
- Bisheriges Dokument des Kindes (falls vorhanden)
- In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.
Auf dem Merkblatt "Hinweise Beantragung Reisepass" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Detaillierte Informationen zum neuen Reisepass ("ePass 3.0") erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beziehungsweise auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.
Das Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreisebestimmungen bereit.