Das Passamt kümmert sich um die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderpässen sowie vorläufigen Reisepässen und Personalausweisen. Ferner stellt es Passunbedenklichkeitsbescheinigungen aus und nimmt Verlustanzeigen entgegen. Zudem ist das Passamt zuständig für Befreiungen von der Ausweispflicht in besonderen Fällen (pflegebedürftige, schwerbehinderte Personen etc.)
Das Passamt bittet darum, frühzeitig (möglichst 12 Wochen vor Ablauf des Ausweisdokuments bzw. Reiseantritt) einen Termin zur Beantragung eines neuen Ausweises zu vereinbaren (Hinweis: die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei nach Beantragung beträgt bei Personalausweisen derzeit ca. 3-4 Wochen, bei Reisepässen ca. 6-8 Wochen). Seit Mai 2021 ist dies online möglich*.
*Wichtiger Hinweis: Sie haben ein dringendes Anliegen und können keinen kurzfristigen Termin online vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Passamt. Dort klären die Mitarbeiter*innen mit Ihnen, wann wir einen früheren Termin ermöglichen können.
Bitte beachten Sie auch hier die derzeitigen Regelungen / Öffnungszeiten aufgrund der Corona-Pandemie.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat deshalb zusammen mit den Ländern vor dem Hintergrund der zunehmenden Dauer der Krise zur Eindämmung der Pandemie und aufgrund des erhöhten Frageaufkommens seinen Internetauftritt berarbeitet und aktualisiert.
Vielen Fragen werden dort unter folgenden Links beantwortet (insbesondere zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Ausweisen)
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html.
Reisepass
Ab 01.03.2017 wird der ePass mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Die Zugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union soll durch Änderungen im Aussehen stärker sichtbar sein. Familienname bzw. Geburtsname werden zudem anders abgebildet als bisher.
Wichtig: Alle bereits ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.
Kosten (ec-Kartenzahlung möglich)
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50
- Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00
- Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00
- Expresspass (Fertigstellung binnen 4-6 Werktage): zur normalen Gebühr zusätzlich 32,00 Expressgebühr
- 48-Seitenpass für Vielreisende (anstatt 32 Seiten): zur normalen Gebühr zusätzlich 22,00
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
- Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: Im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
- Bisheriger Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass
Auf dem Merkblatt "Hinweise Beantragung Reisepass" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Detaillierte Informationen zum neuen Reisepass ("ePass 3.0") erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beziehungsweise auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.
Das Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreisebestimmungen bereit.