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Passamt

Aktuell (ab 10.02.2025) ist das Passamt wegen Krankheitsfällen schlecht besetzt; wir bitten um Verständnis, dass das Passamt daher telefonisch während der Publikumszeiten nur sehr schwer zu erreichen ist.

 

Wichtige Neuerung ab 01.05.2026 bzgl. Bildern für Ausweise und Pässe (nur noch digital vor Ort oder bei ensprechenden Fotografen):

Ab Mai 2025 dürfen ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt werden. Die Lichtbilder müssen dabei entweder in der Behörde erstellt werden oder bei Fotografinnen und Fotografen (die technischen Vorgaben dazu erfüllen). Die Stadt Germering wird entsprechende Selbstbedienungsterminals für solche Lichtbilder vor Ort im Rathaus anbieten. Wann diese zur Verfügung stehen, steht noch nicht fest.  Andere Fotos (auch in digitaler Form) sind nicht mehr zulässig aufgrund der gesetzlichen Vorgaben.

 

Das Ministerium des Innern und für Heimat führt dazu folgendes aus:

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

Es wird somit einfacher, Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente zu beantragen.

Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen hier auf dem Personalausweisportal.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften hier auf seiner Internetseite veröffentlicht.

 

 

Das Passamt kümmert sich um die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen sowie vorläufigen Reisepässen und Personalausweisen. Ferner stellt es Passunbedenklichkeitsbescheinigungen aus und nimmt Verlustanzeigen entgegen. Zudem ist das Passamt zuständig für Befreiungen von der Ausweispflicht in besonderen Fällen (pflegebedürftige, schwerbehinderte Personen etc.)

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, um einen neuen Ausweis zu beantragen (möglichst 12 Wochen vor Ablauf des Ausweisdokuments bzw. Reiseantritt), gerne auch  online.

Sollten Sie bei sehr dringenden Anliegen keinen kurzfristigen Termin online vereinbaren können, wenden Sie sich direkt an das Passamt (telefonisch oder per Mail).

Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei liegt bei Personalausweisen derzeit bei ca. 3 Wochen (Stand Februar 2025), bei Reisepässen ca. 4 Wochen  (Stand Februar 2025).

Kinderreisepässe  wurden ab 2024 abgeschafft. Für Kinder kann wahlweise ein Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder ein Reisepass (weltweite Reisen möglich) beantragt werden.

Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Preisen siehe unten.

Das Passamt Germering hilft Ihnen kostenfrei, wenn

  • Ihre Online-Funktion deaktiviert ist.
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Einmal -PIN (sog. Transport-PIN) nicht mehr finden.
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Für diese Hilfen ist kein vorheriger Termin notwendig. Bitte melden Sie sich am Empfang im Foyer des Rathauses zu den regulären Öffnungszeiten (Mo.-Fr. von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag von 14  bis 18 Uhr)

Bitte beachten Sie auch hier die derzeitigen Regelungen / Öffnungszeiten.

 

Eine Bitte an eingebürgerte Bürgerinnen und Bürger:

Wenn Sie nach erfolgter Einbürgerung Dokumente beantragen wollen, können Sie dies über unser Online-Termin-Programm tun oder telefonisch einen Termin vereinbaren.( Tel.  089/89419-307, 308, 309, 310)

Bitte senden Sie die unten genannten Dokumente schon vor dem Termin per Mail an – passamt@germering.bayern.de. Dann prüfen wir die Unterlagen bereits vorab und können Unklarheiten klären (z. B. Schreibweise Namen, Angleichung von Namen an das deutsche Recht):

  • Einbürgerungsurkunde
  • Schreiben bezüglich Beibehaltung oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bei verheirateten Bürgern: Heiratsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bescheinigung über Namenserklärung (wenn vorhanden)
  • Kopie des bisherigen Reisepasses

 

Reisepass:

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € € (6 Jahre gültig)
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 €€ (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00 € €
  • Expresspass (Fertigstellung binnen 4-6 Werktage): zur normalen Gebühr zusätzlich 32,00 € € Expressgebühr
  • 48-Seitenpass für Vielreisende (anstatt 32 Seiten): zur normalen Gebühr zusätzlich 22,00 €€

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: Im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass

 

Bei Minderjährigen bitte zusätzlich vorlegen:
  • Zustimmungserklärung beider Eltern (falls erforderlich), s. Formular unten als pdf.-Datei
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bisheriges Dokument des Kindes (falls vorhanden)
  • In Ausnahmefällen - gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

 

Auf dem Merkblatt "Hinweise Beantragung Reisepass" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Detaillierte Informationen zum neuen Reisepass ("ePass 3.0") erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beziehungsweise auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.

Das Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreisebestimmungen bereit.

 

 

Personalausweis:

  • Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Ausnahme: Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, brauchen Sie keinen Personalausweis.
  • Informationen zu den Onlinefunktionen des Personenalausweises (Anwendungsmöglichkeiten; Aktivierung bzw. neue PIN beantragen, wenn Sie diesen nicht mehr finden; technische Voraussetzungen für die Nutzung der Onlinefunktionen etc.) erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium, bitte hier anklicken.

Wichtig: Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen eine Unterschrift leisten.

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 € (6 Jahre gültig)
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 € (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00 €
  • Online-Funktion (nachträgliche Aktivierung): gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Passamt (z. B. nach 3xFalscheingabe / PIN vergessen): gebührenfrei

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
  • Bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass bzw. Reisepass

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist zusätzlich erforderlich:

  • Zustimmungserklärung (grds.) beider Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten

In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Hinweise zum Personalausweis", s. u.

 

Abholung

über die Statusabfrage im Bürgerserviceportal können Sie sehen, ob Ihr Pass/Ausweis bereits zur Abholung bereit liegt.

Die Abholung des Reisepasses bzw. Personalausweises bei Volljährigen kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu bitte die Vollmacht (s. u.) herunterladen und ausfüllen. Bei Minderjährigen erfolgt die Aushändigung nur an einen Erziehungsberechtigten. Eltern von Jugendlichen über 16 Jahren können den Personalausweis ihrer Kinder nur mit Vollmacht abholen.


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