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Passamt

Das Passamt kümmert sich um die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen, Kinderpässen sowie vorläufigen Reisepässen und Personalausweisen. Ferner stellt es Passunbedenklichkeitsbescheinigungen aus und nimmt Verlustanzeigen entgegen. Zudem ist das Passamt zuständig für Befreiungen von der Ausweispflicht in besonderen Fällen (pflegebedürftige, schwerbehinderte Personen etc.)

Das Passamt bittet darum, frühzeitig (möglichst 12 Wochen vor Ablauf des Ausweisdokuments bzw. Reiseantritt) einen Termin zur Beantragung eines neuen Ausweises zu vereinbaren (Hinweis: die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei nach Beantragung beträgt bei Personalausweisen derzeit (Januar 2023) ca. 3-4 Wochen, bei Reisepässen ca. 4-6 Wochen). Seit Mai 2021 ist dies online möglich*.

*Wichtiger Hinweis: Sie haben ein dringendes Anliegen und können keinen kurzfristigen Termin online vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Passamt. Dort klären die Mitarbeiter*innen mit Ihnen, wann wir einen früheren Termin ermöglichen können.

 

Bitte beachten Sie auch hier die derzeitigen Regelungen / Öffnungszeiten.

 

Neuerungen ab dem 1.1.2024:

Kinderreisepässe (die auch nur noch eine einjährige Laufzeit hatten) werden abgeschafft. Für Kinder kann wahlweise ein Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder ein Reisepass (weltweite Reisen möglich) beantragt werden. Bitte beachten Sie bei der Terminbuchung, dass die Bearbeitungszeit beim Personalausweis derzeit ca. 3 Wochen und beim Reisepass ca. 4 Wochen beträgt.

Die Gebühr für den Reisepassepass bei über 24-jährigen Personen erhöht sich von 60.- € auf 70.- €.

Aufgrund der Neuerungen sind ab 01.01.2024 neue Formulare zu verwenden (z. B. Vollmacht zur Abholung von Reisepässen und Personalausweisen, Zustimmungserklärung etc.), vgl. dazu die pdf-Dateien unten.

Eine Bitte an eingebürgerte Bürger*innen:

Bürgerinnen und Bürger, die nach erfolgter Einbürgerung Dokumente beantragen möchten, können über unser Online-Termin-Programm oder telefonisch unter 089/89419-307, 308, 309 oder 310 einen Termin vereinbaren.

Wir bitten Sie, unten aufgeführte Dokumente vorab per Mail an – passamt@germering.bayern.de zu senden, damit wir die Unterlagen vor Ihrem Termin prüfen und evtl. Unklarheiten (Schreibweise Namen, Angleichung von Namen an das deutsche Recht) klären können:

  • Einbürgerungsurkunde
  • Schreiben bezüglich Beibehaltung oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Geburtsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bei verheirateten Bürgern: Heiratsurkunde im Original und Übersetzung
  • Bescheinigung über Namenserklärung (wenn vorhanden)
  • Kopie des bisherigen Reisepasses

 

Reisepass:

Ab 01.03.2017 wird der ePass mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Die Zugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union soll durch Änderungen im Aussehen stärker sichtbar sein. Familienname bzw. Geburtsname werden zudem anders abgebildet als bisher.

Wichtig: Alle bereits ausgestellten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf.

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00
  • Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig): 26,00
  • Expresspass (Fertigstellung binnen 4-6 Werktage): zur normalen Gebühr zusätzlich 32,00 Expressgebühr
  • 48-Seitenpass für Vielreisende (anstatt 32 Seiten): zur normalen Gebühr zusätzlich 22,00

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: Im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis bzw. Kinderreisepass

 

Bei Minderjährigen bitte zusätzlich vorlegen:
  • Zustimmungserklärung beider Eltern (falls erforderlich)
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bisheriges Dokument des Kindes (falls vorhanden)
  • In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

 

Auf dem Merkblatt "Hinweise Beantragung Reisepass" haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Detaillierte Informationen zum neuen Reisepass ("ePass 3.0") erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik beziehungsweise auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.

Das Auswärtige Amt stellt Informationen zu Einreisebestimmungen bereit.

 

 

Kinderreisepass (nur noch bis 31.12.2023 - wird ab 1.1.2024 abgeschafft):

  • Die Gültigkeit eines Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (Neuregelung seit 01.01.2021). Eine Verlängerung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Kinderreisepässe können nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht mehr verlängert werden. Eine nachträgliche Einfügung eines aktuellen Lichtbildes ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist.
  • Der Kinderpass muss unabhängig vom Alter mit einem biometrietauglichen Lichtbild versehen sein. Bei Kindern unter 6 Jahren sind auch Abweichungen von einigen Anforderungen zulässig.
  • Da sich das Erscheinungsbild besonders bei kleinen Kindern sehr schnell ändert, wird nach den Passvorschriften ein gültiger Kinderreisepass auch dann ungültig, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht mehr vorliegt. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise an den Grenzen zu vermeiden, sollten Eltern daher im eigenen Interesse eine Aktualisierung des Kinderreisepasses unter Vorlage eines neuen Lichtbildes beantragen.
  • Kosten: 13.- (Verlängerung / Lichtbildaktualisierung: 6.- )
Bei Minderjährigen bitte zusätzlich vorlegen:
  • Zustimmungserklärung beider Eltern (falls erforderlich)
  • Personalausweis oder Reisepass des/der Sorgeberechtigten
  • Bisheriges Dokument des Kindes (falls vorhanden)
  • In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Kinderreisepass Hinweise Beantragung".

 

Personalausweis:

  • Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, um sich auf Verlangen ausweisen zu können. Ausnahme: Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, brauchen Sie keinen Personalausweis.
  • Seit November 2010 gibt es einen neuen Personalausweis in Scheckkartengröße. Detaillierte Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.
  • Informationen zu den Onlinefunktionen des Personenalausweises (Anwendungsmöglichkeiten; Aktivierung bzw. neue PIN beantragen, wenn Sie diesen nicht mehr finden; technische Voraussetzungen für die Nutzung der Onlinefunktionen etc.) erhalten Sie ebenfalls beim Bundesministerium, bitte hier anklicken.
  • Neue Personalausweise ab August 2021 müssen zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke des Inhabers enthalten.

Wichtig: Bei der Antragstellung muss der Antragsteller persönlich anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen eine Unterschrift leisten.

Kosten (Kartenzahlung möglich):

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,00 (seit 1.1.2021)
  • Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00
  • Online-Funktion (nachträgliche Aktivierung): ab 01.01.2021 gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Passamt (z. B. nach 3xFalscheingabe / PIN vergessen): ab 01.01.2021 gebührenfrei

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (oder Familienstammbuch)
  • Ein neues, biometrisches Passfoto (Hinweis: im Rathaus gibt es keine Möglichkeit Passbilder zu machen)
  • Bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass bzw. Reisepass

Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist zusätzlich erforderlich:

In Ausnahmefällen gerade wenn Sie vorher noch kein Dokument bei der Stadt Germering beantragt haben - sind bei Antragstellung weitere Unterlagen (wie z.B. Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Sorgerechtsbeschlüsse bei Kindern und Jugendlichen) vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Hinweise zum Personalausweis".

 

Abholung

über die Statusabfrage im Bürgerserviceportal können Sie sehen, ob Ihr Pass/Ausweis bereits zur Abholung bereit liegt.

Die Wartezeit bei den Personalausweisen beträgt in der Regel ca. 3-4 Wochen, beim Reisepässen sind es ca. 6 Wochen.

Die Abholung des Reisepasses bzw. Personalausweises bei Volljährigen kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu bitte Vollmacht herunterladen und ausfüllen. Bei Minderjährigen erfolgt die Aushändigung nur an einen Erziehungsberechtigten. Eltern von Jugendlichen ber 16 Jahren können den Personalausweis ihrer Kinder nur mit Vollmacht abholen.


Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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