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Bauordnung

Die Aufgaben der Bauordnung bestehen hauptsächlich aus der Beratung über die Durchführung von Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, Werbeanlagen, Baumfällungen, der Erteilung von Baugenehmigungen sowie der Bauüberwachung. Zudem werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen erteilt.
Ausserdem können Sie bei uns den für Ihren Bauantrag erforderlichen amtlichen Lageplan erhalten.
Baurechtlich relevante Satzungen können Sie der nachfolgenden Download-Liste (ganz unten) entnehmen.


Nachfolgend sehen Sie die genauen Zuständigkeitsbereiche des Sachgebietes Bauordnung:

Antrags-Vorprüfung

In der Vorprüfung werden alle eingehenden Bauanträge auf Ihre Vollständigkeit geprüft.
Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft darüber, welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind.

Technik

Hier werden Bauanträge technisch geprüft (z. B. hinsichtlich der Geschossflächenberechnung, der Abstandsflächen usw.).
Zudem werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt und Beratungen hinsichtlich der einzuhaltenden Brandschutzvorschriften durchgeführt.

Verwaltung

In der Verwaltung werden alle Anträge, auch denkmalschutzrechtliche Anfragen, auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft und entsprechende Genehmigungen erteilt. 
Gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld für Beratungen zur Verfügung.

Baukontrolle

Der Baukontrolleur überprüft regelmäßig die Ausführung der Bauarbeiten entsprechend der Baugenehmigung. 
Außerdem werden die Schnurgerüstabnahmen durchgeführt und Einmessbescheinigungen geprüft.

Im folgenden stellt die Bauordnung eine Vielzahl von Merkblättern für Sie bereit.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung.

Bitte benutzen Sie direkt die Bauantragsformulare, die beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht werden. Hier finden Sie auch allgemeine Informationen zum Bauantragsverfahren.

 


Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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