Das eher wechselhafte Wetter dieses Sommers hat dazu geführt, dass die Bäume und Sträucher in den Gärten ordentlich wachsen konnten.
Ein üppiger Pflanzenwuchs führt oft dazu, dass die Pflanzen auch weit in die öffentlichen Geh- und Verkehrswege hineinragen. Das führt zu Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer*innen, angefangen bei Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Insbesondere jetzt zu Schuljahresbeginn ist besondere Rücksichtnahme geboten und die Sicherheit der Schulwege muss gewährleistet werden. Aber auch der Auto- und Busverkehr darf durch überhängenden Pflanzenwuchs nicht beeinträchtigt werden. Nicht zuletzt könnten Verkehrszeichen verdeckt sein.
Daher erinnern wir alle Gartenbesitzer*innen freundlich:
Bitte schneiden Sie die Bepflanzung aus Ihrem Grundstück bis zur Grundstücksgrenze unter Einhaltung des sog. Lichtraumprofils entsprechend zurück: lichte Höhe über dem Gehweg: 2,50 m und wo kein Gehweg vorhanden über der Fahrbahn: 4,50 m, bzw. in Straßen mit 30 km/h bzw. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit: 4,00 m.
Schneelast kann übrigens Äste zusätzlich nach unten drücken.
Die abgebildete Skizze verdeutlicht, was mit Lichtraumprofil gemeint ist.
Noch ein Hinweis: bitte entfernen Sie auch Unkraut, bzw. Laub Ihrer Bäume aus dem öffentlichen Straßenraum gerade bei herbstlichem Nebel, bzw. Regen besteht dadurch erhöhte Rutschgefahr!
Vielen Dank!