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Bekanntmachung über die Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanes IG 12.3 „Volksfestplatz – Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“

Bekanntmachung
über die Aufstellung und
Frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung zum Bebauungsplan IG 12.3
„Volksfestplatz – Marktbereich und Freifläche
südlich der Kleinfeldstraße“

- Bereich östlich der Marktstraße, Platzfläche sowie südlich anschließende Freifläche des Kinderspielplatzes an der Kleinfeldstraße -  
(Teilfläche der Fl.Nr. 368 (Platzfläche), der Fl.Nr. 404 und 499/4 (Straßenflächen) sowie Fl.Nr. 409/2 der
Gemarkung Unterpfaffenhoffen) -

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a i.V. m. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den oben genannten Bereich beschlossen.
Der Bebauungsplan wird die Bezeichnung IG 12.3 „Volksfestplatz – Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ erhalten und umfasst den Bereich des sog. Volksfestplatzes, östlich der Marktstraße sowie die Fläche des bestehenden Kinderspielplatzes südlich der Kleinfeldstraße.

In seiner Sitzung am 16.04.2024 befürwortete der Planungs- und Bauausschuss den Vorentwurf des Bebauungsplanes IG 12.3 „Volksfestplatz – „Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ samt Begründung in der Fassung vom 16.04.2024.
Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Planungs- und Bauausschuss beschloss weiterhin am 16.04.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes IG 12.3 „Volksfestplatz – Marktbereich und Freifläche südlich der Kleinfeldstraße“ durchzuführen.
Der Umgriff und die Lage im Stadtgebiet ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

Anlass und Ziel der Planung:
Im Jahr 2023 führte die Stadt einen landschaftlichen Realisierungs-Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil für die gesamte Fläche des sog. Volksfestplatzes durch.
Den 1. Preis für Ihren Entwurf hat das Büro NMM (Nicole M. Meier) Landschafts-Architektur, München, in Zusammenarbeit mit dem Büro von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR, München erhalten.  
Auf der Grundlage dieses Siegerentwurfs aus dem Jahr 2023 wurde nun für den oben genannten Bereich östlich der Marktstraße und südlich der Kleinfeldstraße, ein Bebauungsplan-Vorentwurf, vom Büro von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR erarbeitet.

Vorgesehen ist die Festsetzung der Marktplatzfläche als verkehrsberuhigter Fußgänger-Bereich. Weiter sind um die Platzfläche große Bäume zur Eingrünung angeordnet. Auch auf der Platzfläche sind großflächig, mit der Nutzung vereinbar, Bäume geplant. Die genaue Lage wird in der Umsetzung noch mit der Marktnutzung abgestimmt. Für Marktbesucher sowie die Marktstand-Betreiber, aber auch unabhängig von der Marktnutzung nutzbar, ist eine Toilettenanlage auf der Fläche eingeplant.
Eine Fläche für einen Kiosk ist ebenfalls auf der Marktplatzfläche vorgesehen. Die Lage ist jedoch noch nicht vorgegeben, um diese sodann flexibel anordnen zu können und die Marktnutzung dadurch zu ergänzen. Die Größenordnung der baulichen Anlagen ist textlich begrenzt.
Auf dem Grundstück des bestehenden Kinderspielplatzes ist eine öffentliche Grünfläche, mit der Zweckbestimmung für z.B. Nachbarschaftsgärten (Urban Gardening) geplant. Zentral an der Kleinfeldstraße ist eine Fläche für den Kleinen Wertstoffhof sowie die Kunststoffsammelstelle festgesetzt. Auch eine Möglichkeit für Lagerflächen oder Gemeinschaftsaktivitäten ist an der südlichen Grenze des Grundstücks vorgesehen.

Die Erschließung der Flächen erfolgt unverändert über die Markt- und die Kleinfeldstraße. Für die Marktnutzung erforderliche Parkplätze werden zur temporären Nutzung, östlich und westlich entlang der Marktstraße angeordnet. Auch beidseits der Kleinfeldstraße werden Parkplätze festgesetzt. Die Parkplatzflächen sind teils multifunktional geplant und können außerhalb der marktbedingten Nutzung als Spiel- und Aufenthaltsfläche genutzt werden.

Weiterhin wird die bislang in der Flächennutzungsplanung dargestellte Altlastenverdachtsfläche übernommen.

Im Hinblick auf die Altlastenverdachtsfläche wurden bereits in den letzten Jahren und Jahrzehnten Bodenuntersuchungen durchgeführt. Auch im Vorfeld des Realisierungs-Wettbewerbs und der Planungen zur Entsiegelung wurde die Fläche nochmals beprobt sowie geomagnetisch untersucht.
Die Stadt hat bereits zur Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens ein Fachplanungsbüro mit der Erarbeitung eines sog. Entsiegelungskonzepts, in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt München beauftragt, welches die gesamte Maßnahme durchgehend begleitet. Das Entsiegelungskonzept vom 14.04.2023 liegt dem Bebauungsplan-Vorentwurf bei.

Eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Planungsgebietes wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse hieraus fließen sodann in die weitere Planung ein. Schallschutzrechtliche und verkehrstechnische Belange, welche einer speziellen Untersuchung bedürften, sind derzeit nicht ersichtlich. 

Der Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3 samt Begründung in der Fassung vom 16.04.2024 kann in der Zeit von

Montag, den 29.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 31.05.2024

im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich eingesehen werden.

Die Planungsunterlagen können Sie auch digital ab 29.04.2024 über nachstehende Download-Liste einsehen.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat oder den zuständigen Ausschuss getroffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Für Auskünfte, Einzelerörterungen und Vorbringen von Anregungen zur Planung steht das Bauamt der Stadt Germering, 4.Stock des Rathauses, während der Dienststunden: Montag mit Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, 14.00 bis 18.00 Uhr, zu Verfügung.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer: 089/ 89419-412 oder per E-Mail unter bauamt@germering.bayern.de gebeten.  

Germering, den 23.04.2024

Andreas Haas
Oberbürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:
Veröffentlicht an der Amtstafel
vor dem Rathaus Germering
am 24.04.2024
Zur Information an alle Amtstafeln
angeheftet am:      25.04.2024
abgenommen am: 31.05.2024 


Hier finden Sie alle Planungsunterlagen zum Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.3 "Volksfestplatz - Marktbereich und Freifläche südlich Kleinfeldstraße"

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