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Bekanntmachung über die Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanes IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“

Bekanntmachung
über die Aufstellung und Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplanes IG 12.2
„Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“
- Bereich westlich der Marktstraße, zwischen der Erschließungsstraße „Zum Kleinen Muck“, der nördlichen Begrenzung des Volksfestplatzes sowie der westlichen Umgrenzung des Kindergarten-Grundstückes

(Fl.Nrn. 368/7, 367, 368/4 sowie eine Teilfläche der Fl.Nr. 368 (Platzfläche) und der Fl.Nr. 404 (Straßenfläche)
der Gemarkung Unterpfaffenhoffen) -

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a i.V. m. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 14.11.2023 die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes IG 12 und die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für den o.g. Bereich beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“ und umfasst den Bereich des sog. Volksfestplatzes, westlich der Marktstraße bis einschließlich der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung „Kleiner Muck“.

In seiner Sitzung am 16.04.2024 befürwortete der Planungs- und Bauausschuss den Vorentwurf des Bebauungsplanes IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“ samt Begründung in der Fassung vom 16.04.2024.
Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Planungs- und Bauausschuss beschloss weiterhin am 16.04.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes IG 12.2 „Volksfestplatz – Kinderbetreuung und Grünanlage“ durchzuführen.
Der Umgriff und die Lage im Stadtgebiet ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich.

Anlass und Ziele der Planung:
Im Jahr 2023 führte die Stadt einen landschaftlichen Realisierungs-Wettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil für die gesamte Fläche des sog. Volksfestplatzes durch.
Den 1. Preis für Ihren Entwurf hat das Büro NMM (Nicole M. Meier) Landschafts-Architektur, München, in Zusammenarbeit mit dem Büro von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR, München erhalten. 
Auf der Grundlage dieses Siegerentwurfs aus dem Jahr 2023 wurde nun für den oben genannten Bereich westlich der Marktstraße, ein Bebauungsplan-Vorentwurf, vom Büro von Angerer Architekten und Stadtplaner GbR erarbeitet.

Vorgesehen ist die Anordnung einer Kinderbetreuungseinrichtung, als Flachdachgebäude einem ein- und einem zweigeschossigen Teilbereich. Das Gebäude wird gegenüber der bestehenden Kinderbetreuung „Kleiner Muck“ situiert. Die zwischen beiden Gebäuden liegende Erschließungsfläche ist als autofreier Innenhof konzepiert. Notwendige Stellplätze für beide Kinderbetreuungseinrichtungen sollen zentral an der Erschließungsstraße „Zum kleinen Muck“ mit temporärer Nutzbarkeit vorgesehen werden.
Weiter ist die an den Kinderbetreuungsbereich anschließende, verbleibende Platzfläche, bis zur Marktstraße, als großflächig begrünte, mit Bäumen überstellte Parkanlage mit Kinderspielbereich geplant.
Die bislang an der Bahnunterführung endende Marktstraße soll künftig durch den, in den Straßenraum eingreifenden Park sowie die östlich anschließende Marktfläche entschleunigt und verkehrsberuhigt gestaltet werden. Die für die Marktnutzung erforderlichen Parkplätze werden zur temporären Nutzung entlang der Marktstraße sowie der Anliegerstraße „Zum Kleinen Muck“ angeordnet. Die Parkplätze sind teils multifunktional geplant und können außerhalb der marktbedingten Nutzung als Spiel- und Aufenthaltsfläche genutzt werden.

Im Bebauungsplan wird die Fläche für die beiden Kinderbetreuungen als Gemeinbedarfsfläche – Zweckbestimmung „Kinderbetreuungseinrichtung“ und die östlich anschließende Fläche als öffentliche Grünfläche - Zweckbestimmung „Parkanlage und Spielplatz“ festgesetzt. Weiterhin wird die bislang in der Bebauungsplanung zum rechtswirksamen IG 12 dargestellte Altlastenverdachtsfläche übernommen.

Im Hinblick auf die Altlastenverdachtsfläche wurden bereits in den letzten Jahren und Jahrzehnten Bodenuntersuchungen durchgeführt. Auch im Vorfeld des Realisierungs-Wettbewerbs und der Planungen zur Entsiegelung wurde die Fläche nochmals beprobt sowie geomagnetisch untersucht.
Die Stadt hat bereits zur Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens ein Fachplanungsbüro mit der Erarbeitung eines sog. Entsiegelungskonzepts, in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt München beauftragt, welches die gesamte Maßnahme durchgehend begleitet. Das Entsiegelungskonzept vom 14.04.2023 liegt dem Bebauungsplan-Vorentwurf bei.

Eine artenschutzrechtliche Untersuchung des Planungsgebietes wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse hieraus fließen sodann in die weitere Planung ein. Schallschutzrechtliche und verkehrstechnische Belange, welche einer speziellen Untersuchung bedürften, sind derzeit nicht ersichtlich. 

Der Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.2 samt Begründung in der Fassung vom 16.04.2024 kann in der Zeit von

Montag, den 29.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 31.05.2024

im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich eingesehen werden.

Die Planungsunterlagen können Sie ab 29.04.2024 auch digital über nachstehende Download-Liste einsehen.

Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Diese werden überprüft und fließen sodann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat bzw. den zuständigen Ausschuss getroffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Für Auskünfte, Einzelerörterungen und Vorbringen von Anregungen zur Planung steht das Bauamt der Stadt Germering, 4.Stock des Rathauses, während der Dienststunden: Montag mit Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, 14.00 bis 18.00 Uhr, zu Verfügung.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nummer: 089/ 89419-412 oder per E-Mail unter bauamt@germering.bayern.de gebeten. 

Germering, den 23.04.2024

Andreas Haas
Oberbürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:
Veröffentlicht an der Amtstafel
vor dem Rathaus Germering
am 24.04.2024

Zur Information an alle Amtstafeln
angeheftet am:      25.04.2024
abgenommen am: 31.05.2024 


Hier finden Sie alle Planungsunterlagen zum Bebauungsplan-Vorentwurf IG 12.2 "Volksfestplatz - Kinderbetreuung und Grünanlage"

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