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Freiflächengestaltungs-Satzung der Stadt Germering

Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Freiflächen- und Gestaltungssatzung)

 

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden den Gemeinden neue Möglichkeiten eingeräumt, die Bepflanzung der unbebauten Flächen von bebauten Grundstücke zu regeln.

In der Sitzung des Stadtrates am 29.11.2022 wurde deshalb der Erlass einer Freiflächen- und Gestaltungssatzung beschlossen. Sie stellt eine verbindliche Handreichung für Planende und Bauende dar. Mit der dazugehörigen Pflanzliste werden konkrete Hinweise zur Artenauswahl gegeben.

Durch den stetig voranschreitenden Klimawandel ist es wichtig, die Flächen im Stadtgebiet durch gezielte Maßnahmen ausreichend zu begrünen. Leider verschwinden wegen der zunehmenden Bautätigkeiten und der Nachverdichtung immer mehr Grünflächen und wertvolle Baumbestände aus den Siedlungen.
Um dem entgegenzuwirken, erfasst die Satzung das gesamte Stadtgebiet und stellt eine einheitliche Regelung für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke zur Verfügung.

Den Bürger*innen soll damit eine gute Lebensqualität in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld sichergestellt werden.

Die Freiflächen- und Gestaltungssatzung ist ein großer Baustein für das von der Stadt verfolgte Ziel, den klimatischen Nutzen und Biodiversität des Grüns in der Stadt zu erhalten und zu fördern.

Die Satzung tritt ab 08. Dezember 2022 in Kraft, mit diesem Zeitpunkt tritt die Einfriedungssatzung vom 19.12.2006 außer Kraft.

Die Satzung ist auf der städtischen Homepage auch unter der Rubrik Rathaus Online – Satzungen und Verordnungen – Stadtbauamt abrufbar.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Bauverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit ein hilfreiches Instrument an die Hand zu geben und wünschen gutes Gelingen für Ihre Freiflächengestaltung!

Ihre Stadtverwaltung


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