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Freiflächengestaltungs-Satzung der Stadt Germering

Satzung über die Gestaltung und Ausstattung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Freiflächen- und Gestaltungssatzung)

 

Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung wurden den Gemeinden neue Möglichkeiten eingeräumt, die Bepflanzung der unbebauten Flächen von bebauten Grundstücke zu regeln.

In der Sitzung des Stadtrates am 29.11.2022 wurde deshalb der Erlass einer Freiflächen- und Gestaltungssatzung beschlossen. Sie stellt eine verbindliche Handreichung für Planende und Bauende dar. Mit der dazugehörigen Pflanzliste werden konkrete Hinweise zur Artenauswahl gegeben.

Durch den stetig voranschreitenden Klimawandel ist es wichtig, die Flächen im Stadtgebiet durch gezielte Maßnahmen ausreichend zu begrünen. Leider verschwinden wegen der zunehmenden Bautätigkeiten und der Nachverdichtung immer mehr Grünflächen und wertvolle Baumbestände aus den Siedlungen.
Um dem entgegenzuwirken, erfasst die Satzung das gesamte Stadtgebiet und stellt eine einheitliche Regelung für die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke zur Verfügung.

Den Bürger*innen soll damit eine gute Lebensqualität in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld sichergestellt werden.

Die Freiflächen- und Gestaltungssatzung ist ein großer Baustein für das von der Stadt verfolgte Ziel, den klimatischen Nutzen und Biodiversität des Grüns in der Stadt zu erhalten und zu fördern.

Die Satzung tritt ab 08. Dezember 2022 in Kraft, mit diesem Zeitpunkt tritt die Einfriedungssatzung vom 19.12.2006 außer Kraft.

Die Satzung ist auf der städtischen Homepage auch unter der Rubrik Rathaus Online – Satzungen und Verordnungen – Stadtbauamt abrufbar.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Bauverwaltung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit ein hilfreiches Instrument an die Hand zu geben und wünschen gutes Gelingen für Ihre Freiflächengestaltung!

Ihre Stadtverwaltung


Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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