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Reinigung der Straßen- und Gehwegflächen

Straßen- und Gehwegreinigung bitte nicht vergessen

 

Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert Sie als Grundstückseigentümer*in freundlich daran, dass Sie verpflichtetsind, die öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen vor Ihrem Anwesen zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Diese Flächen müssen Sie auch von Gras, Unkraut, Moos sowie von sonstigen Pflanzen befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Chemische Unkrautvernichtungsmittel dürfen hierbei nicht verwendet werden.

Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb Ihrer Reinigungsfläche liegen.

Ihre Reinigungsfläche erfahren Sie aus der Anlage zu der städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung auf der Homepage der Stadt Germering.

Gerade jetzt im Herbst bei Starkregenereignissen und Stürmen müssen die Gehwege und die Abflussrinnen vermehrt von herabfallenden Ästen und Laub gereinigt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Reinigungspflicht ernst zu nehmen und für begehbare und sichere Straßen, Wege und Plätze zu sorgen.

 

Für Ihre Mithilfe herzlichen Dank

Ihre Stadtverwaltung Germering

 

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