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Straßen- und Gehwegreinigung: Bitte nicht vergessen!

Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert Sie als Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer freundlich daran, dass Sie verpflichtet sind, die öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen vor Ihrem Anwesen zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen.

Die Gehsteigflächen müssen von Gras, Unkraut, Moos sowie von sonstigen Pflanzen befreit werden, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Chemische Unkrautvernichtungsmittel dürfen hierbei nicht verwendet werden.

Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb Ihrer Reinigungsfläche liegen.

Ihre Reinigungsfläche erfahren Sie aus der Anlage zu der städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung hier auf der Website. 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Reinigungspflicht ernst zu nehmen und für begehbare und sichere Straßen, Wege und Plätze zu sorgen.

An alle, die bisher die Gehsteige bereits sauber gehalten haben ein herzliches Dankeschön.

Für Ihre Mithilfe herzlichen Dank! 

Ihre Stadtverwaltung Germering

 

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