Ab 15.06.2025 werden wieder in folgenden Straßen in Germering Haltverbote für die diesjährige Ernte aufgestellt. Diese sind wegen der oft überbreiten und –langen (z. B. zwei Anhänger) Erntefahrzeuge erforderlich.
Hiervon sind folgende Straßen betroffen:
Dorfstraße Südseite von Haus Nr. 5-11b / 19-23; bei Haus Nr. 25 zw. den Einfahrten
Dorfstraße Nordseite zw. den Zufahrten bei Haus Nr. 8, bei Haus Nr. 16, von Haus Nr. 20-24, von Haus Nr. 34-38 und 58a-58d
Hoflacher Straße beidseitig ab Sandgrubenweg
Salzstraße Westseite ab Allinger Straße bis Krautgartenweg
Südseite von Haus-Nr. 29 bis Bushaltestelle
Nordseite zwischen Haus-Nr. 30a – 32a
Nordseite zwischen Alter Kirchenstraße und Allinger Str.
Allinger Straße Ostseite ab Salzstraße bis Haus-Nr. 4a und Haus-Nr. 20 bis Einmündung Nebeler Straße
Brückenstraße Südseite Rückseite Salzstraße 33 bis Starnberger Weg
Burgweg Ostseite ab Nebeler Straße
Aubinger Weg Südseite zw. Leipziger Straße und Abenteuerspielplatz
Ortsteil Nebel Ostseite Ortseingang bis Kapelle
Die Haltverbote gelten voraussichtlich bis 15.10.2025. Sollte die Ernte in diesem Jahr früher eingebracht werden können, so werden die Haltverbote natürlich auch früher entfernt.
Wir bitten Sie, die bestehenden und die zeitlich befristeten Haltverbote einzuhalten, damit keine weiteren Haltverbote für den oben genannten Zeitraum aufgestellt werden müssen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung