Hinweis zur Bekanntmachung
Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr.: 698/10, 698/12, 698/14, 698/4, 698/6, 698/8, 699/1, 701/2 und 701/3 der Gemarkung Germering
Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2024-0186, vom 9. Januar 2025 für die Errichtung von Terrasse- und Balkonüberdachungen, nach Art. 45 BayBO, in der Oberen Bahnhofstraße 35 und 35 a, Fl. Nr.: 699/0, Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht werden.
Zusatz:
Der Bescheid vom 9. Januar 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.
Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 27. Januar 2025.
Germering, den 27: Januar 2025
Astrid Ernst
Leitung Bauordnung