Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
aktuell sehen Sie vor dem Germeringer Rathaus die Beflaggung zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Wann und wie öffentliche Gebäude zu beflaggen sind, wird in einer Vielzahl von Verordnungen geregelt. Nur zu bestimmten Anlässen und zu bestimmten Tagen werden die Flaggenmasten mit Flaggen versehen. In Deutschland werden nur die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn täglich beflaggt, ebenso die Dienstgebäude des Bundestages, der Zentrale der Deutschen Bundesbank und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Kasernen der Bundeswehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung