Die Stadtkasse bittet zu beachten, dass am 15.02.2025
die Grundsteuer A 1. Quartal 2025
die Grundsteuer B 1. Quartal 2025, sowie
die Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1. Quartal 2025,
zur Zahlung fällig werden.
Bei Nichteinhaltung des Steuertermins sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und
Säumniszuschläge zu erheben.
Bareinzahlungen können in der Stadtkasse im Rathaus Germering, Rathausplatz 1, 2. Stock, Zimmer 202 vorgenommen werden
Die zu zahlenden Beträge für die Grundsteuer haben sich durch die Reform für 2025 geändert. Bitte überprüfen Sie deshalb möglicherweise Ihre Daueraufträge.