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Krippenkinder (U3)                                      1.10. eines Jahres das dritte Lebensjahr vollendet
            - Der Jahrgang der 0-Jährigen wird zum Faktor 0,25    hat (s.o.) und in den Kindergarten wechselt.
            berücksichtigt, da dieser Anteil zum 1. Oktober       - Vollständige Erfassung der 3- und 4-Jährigen.
            eines Jahres 1-Jährig ist und deshalb anspruchsbe-    - Berücksichtigung der zum 30.6. eines Jahres
            rechtigt wird. In den Germeringer Kinderkrippen       5-Jährigen mit dem Faktor 0,75, da bis zum 30.9.
            werden 0-Jährige Kinder in der Regel nicht            (Stichtag für die Einschulung) eines Jahres ein
            aufgenommen.                                          Viertel dieser Kohorte das sechste Lebensjahr
            - Der Jahrgang der 1-Jährigen wird vollständig        beendet und die Schulreife erlangt hat.
            erfasst.                                              - In der Bedarfsplanung für die Zahl der Kindergar-
            - Der Jahrgang der 2-Jährigen wird mit dem Faktor     tenkinder ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass
            0,75 erfasst, da ein Viertel der zum 30.6. eines      eine große Zahl von eingeschulten Kindern in den
            Jahres 2-Jährigen zum 1.10. eines Jahres das dritte   Kindergarten zurückverwiesen wird (so genannte
            Lebensjahr vollendet hat und i.d. R. in den Kinder-   Rückläufer), da nachträglich eine fehlende
            garten wechselt.                                      Schulreife festgestellt wird. Die Erfahrungswerte
            - Berücksichtigung der so genannten Übertritts-       der Stadt Germering belegen, dass es sich dabei
            kinder: der Jahrgang der zum 30.6. eines Jahres       um rund ein Viertel des Jahrgangs der zum 30.6.
            0-Jährigen wird nochmals zum Faktor 0,25 berück-      eines Jahres 5-Jährigen handelt (i. W. der Anteil der
            sichtigt, da dieser Anteil in der Zeit vom 1.10. bis   Kohorte, der zwischen dem 30.6. und dem 30.9.
            zum 31.12. eines Jahres anspruchsberechtigt wird      die formale Schulreife erlangt hat) .
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            und ebenfalls in die städtische Bedarfsplanung
            einbezogen wird.                                   Auf Basis der zum 30.6. eines Jahres ermittelten
                                                               Fallzahlen (siehe Kapitel 3.2) ergeben sich unter den
          Kindergartenkinder (U6)                              o.a. Annahmen folgende Fallzahlen der Krippen- und
            - Der Jahrgang der 2-Jährigen wird zum Faktor 0,25   Kindergartenkinder zum 1. Oktober eines Jahres (siehe
            berücksichtigt, da dieser Anteil des Jahrgangs zum   Tabelle):





 2017  2018  2019  2020  2021  2022  2023  2024  2025  2026  2027  2028  2029     2030         2031        2032
 Übertrittskinder U3  101  105  107  109  110  112  112  113  114  114  114  115  117  118      118         119
 Regelkinder U3  793  815  833  854  875  884  893  899  903  910  915  917  922   931          940         946
 Summe U3  894  920  940  963  985  996  1.005  1.012  1.017  1.024  1.029  1.032  1.039  1.049  1.058     1.065
 Regelkinder U6  1.131  1.176  1.211  1.235  1.282  1.307  1.335  1.352  1.366  1.376  1.385  1.393  1.401  1.407  1.413  1.423
 Rückläufer   88  96  101  99  107  107  111  113  114  115  117  117  117         118          119         119

 Summe U6  1.219  1.272  1.312  1.335  1.388  1.414  1.445  1.464  1.480  1.490  1.502  1.510  1.519  1.525  1.532  1.542





 2017  2018  2019  2020  2021  2022  2023  2024  2025  2026  2027  2028  2029     2030         2031        2032
 Übertrittskinder U3  101  105  107  109  110  113  114  116  120  122  124  125  127  129      129         130
 Regelkinder U3  793  815  833  854  875  896  903  928  950  970  979  994  1.002  1.014     1.027        1.033
 Summe U3  894  920  940  963  985  1.009  1.017  1.044  1.069  1.092  1.102  1.119  1.129  1.142  1.156   1.164
 Regelkinder U6  1.131  1.176  1.211  1.235  1.282  1.320  1.351  1.388  1.423  1.454  1.469  1.492  1.504  1.518  1.530  1.546
 Rückläufer   88  96  101  99  107  107  112  115  119  121  122  125  125         127          128         129
 Summe U6  1.219  1.272  1.312  1.335  1.388  1.428  1.463  1.503  1.542  1.575  1.591  1.617  1.629  1.645  1.658  1.675



          1  Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, wird zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor
          eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später
          eingeschult wird. Die Kinder werden nach wie vor automatisch eingeschult, wenn bis zum 30.9. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet wird. Bisher
          konnte das Kind nur durch einen Härtefallantrag zurückgestellt werden. Der neue Einschulungskorridor macht die Zurückstellung also lediglich einfacher.
          Erfahrungswerte zum Einschulungskorridor lagen zum Zeitpunkt der Folgekostenstudie noch nicht vor. In einer möglichen Fortschreibung der Studie sind
          diese Erfahrungswerte dann zu berücksichtigen.



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