Page 39 - 2019-10-16_VS_Gesamtkonzept Soziale Infrastruktur_GER.indd
P. 39

Bedarfsfeststellung - Ermittlung der Bedarfsquoten   In der Bedarfsfeststellung ist ferner die Zahl auswärts
          Integrativ betreut wurden im KITA-Jahr 2017/2018     betreuter Kinder zu berücksichtigen (vgl. Praxisleit-
          12 Kinder. Gemessen an der Zahl der für das Jahr     faden für die kommunale Bedarfsplanung des STMAS).
          2017/2018 anspruchsberechtigten Krippenkinder        Im Jahr 2017/2018 waren dies 48 Krippenkinder.
          insgesamt ist gerundet von einer Bedarfsquote für    Gründe für eine auswärtige Betreuung können u.a.
          Integrationskinder von 1,5 Prozent auszugehen        darin liegen, dass die Eltern keinen Betreuungsplatz
                 1
          (12/894) .                                           für ihr Kind in Germering erhalten konnten, die Eltern
          Unter anderem aufgrund fehlenden Fachpersonals       aus pädagogischen Gründen eine Einrichtung in einer
          waren zum Zeitpunkt der Erhebung 15 Regelplätze      anderen Gemeinde bevorzugen oder die Eltern ihr
          unbesetzt. Es konnten deshalb nur 365 Plätze belegt   Kind am auswärtigen Arbeitsort betreuen lassen. Es ist
          werden.                                              davon auszugehen, dass auch weiterhin Germeringer
          Da ein Integrationsplatz zwei Regelplätze belegt,    Kinder in anderen Gemeinden betreut werden, sich
          verbleiben im Betreuungsjahr 2017/2018 341           diese Zahl aber bei einem bedarfsgerechten Ausbau
                                                                                                      2
          belegbare bzw. belegte Regelplätze in den            der Angebote in Germering reduzieren wird . Dennoch
          Germeringer Einrichtungen.                           handelt es sich hier um einen festzustellenden lokalen
                                                               Bedarf, der grundsätzlich in die Germeringer Bedarfs-
          Von diesen 341 Plätzen entfallen im Jahr 2017/2018   planung (Ermittlung der Bedarfsquote) einzustellen ist.
          15 Plätze auf die Betreuung von Gastkindern, die
          aus der Ermittlung der Germeringer Bedarfsquote      Auf der Warteliste für das Jahr 2018/2019 sind
          herausgerechnet werden müssen. Als Gastkinder        weitere 33 Kinder im Zuge der zentralen Anmeldung
          aufgenommen werden v.a. anspruchsberechtigte         im Mai 2018 erfasst worden, für die zum damaligen
          Kinder von Eltern, die einen Arbeitsplatz in Germering   Zeitpunkt kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt
          haben. Für die Betreuung der Gastkinder wird in der   werden konnte. Zum Ende des Jahres 2018 wurden
          Bedarfsplanung künftig ein etwas erhöhter Bedarf in   weitere 33 Kinder (Übertrittskinder U3) als anspruchs-
          Höhe von pauschal 20 Plätzen vorgesehen.             berechtigte Kinder angemeldet. In den Germeringer



          Tabelle: Bedarfsermittlung der Krippenplätze 2018/2019
          Quelle: Angaben der Stadt Germering, Berechnungen Salm & Stegen

          Zahl der Krippenplätze/Plätze der Tages- und Großtagespflege                                     380
          abzüglich nicht belegter Plätze (u.a. aufgrund fehlender Fachkräfte)                              -15
          verbleibende belegbare Plätze                                                                    365
          abzüglich der durch 12 Integrationskinder belegten Plätze (1 Integrationsplatz = 2 Regelplätze)   -24

          verbleibende belegte Regelplätze                                                                 341
          abzüglich der betreuten 15 Gastkinder                                                             -15
          Zahl der in den Germeringer Einrichtungen betreuten Germeringer Regelkinder                      326
          zzgl. Bedarf, der andernorts gedeckt wird (auswärts betreute Regelkinder)                         48
          zzgl. Bedarf in Form einer Warteliste (von den zum 1.10. anspruchsberechtigten Regelkindern U3)   33
          Betreuungsbedarf Germeringer Regelkinder                                                         407
          zzgl. Bedarf in Form einer Warteliste von zum 1.12.2018 anspruchsberechtigter Übertrittskindern U3  33
          benötigte Betreuungsplätze 2018/2019 für Germeringer Regelkinder inkl. Übertrittskinder U3       440
          Platzbedarf für Gastkindbetreuung ab dem Jahr 2018/2019                                           20

          Bedarf an Regelplätzen                                                                           460
          Bedarf an Integrationsplätzen (0,015 x 920 anspruchsberechtigte Kinder 2018/2019)                 14


          1 Bezugsgröße ist die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder insgesamt inklusive der Übertrittskinder. Es erfolgt aufgrund der geringen Fallzahlen im
          Gegensatz zu den Regelkindern keine gesonderte Berechnung von Bedarfsquoten für ältere Integrationskinder und Integrationskinder im Übertrittsalter.
          2 Aus diesem Grund wird keine „Quote“ für auswärts betreute Kinder berechnet. Vielmehr wird von einem reduzierten, aber konstanten Ansatz in den
          Bedarfsplanungen ausgegangen.






                                                                                       Große Kreisstadt Germering 39
   34   35   36   37   38   39   40   41   42   43   44