Page 39 - 2019-10-16_VS_Gesamtkonzept Soziale Infrastruktur_GER.indd
P. 39
Bedarfsfeststellung - Ermittlung der Bedarfsquoten In der Bedarfsfeststellung ist ferner die Zahl auswärts
Integrativ betreut wurden im KITA-Jahr 2017/2018 betreuter Kinder zu berücksichtigen (vgl. Praxisleit-
12 Kinder. Gemessen an der Zahl der für das Jahr faden für die kommunale Bedarfsplanung des STMAS).
2017/2018 anspruchsberechtigten Krippenkinder Im Jahr 2017/2018 waren dies 48 Krippenkinder.
insgesamt ist gerundet von einer Bedarfsquote für Gründe für eine auswärtige Betreuung können u.a.
Integrationskinder von 1,5 Prozent auszugehen darin liegen, dass die Eltern keinen Betreuungsplatz
1
(12/894) . für ihr Kind in Germering erhalten konnten, die Eltern
Unter anderem aufgrund fehlenden Fachpersonals aus pädagogischen Gründen eine Einrichtung in einer
waren zum Zeitpunkt der Erhebung 15 Regelplätze anderen Gemeinde bevorzugen oder die Eltern ihr
unbesetzt. Es konnten deshalb nur 365 Plätze belegt Kind am auswärtigen Arbeitsort betreuen lassen. Es ist
werden. davon auszugehen, dass auch weiterhin Germeringer
Da ein Integrationsplatz zwei Regelplätze belegt, Kinder in anderen Gemeinden betreut werden, sich
verbleiben im Betreuungsjahr 2017/2018 341 diese Zahl aber bei einem bedarfsgerechten Ausbau
2
belegbare bzw. belegte Regelplätze in den der Angebote in Germering reduzieren wird . Dennoch
Germeringer Einrichtungen. handelt es sich hier um einen festzustellenden lokalen
Bedarf, der grundsätzlich in die Germeringer Bedarfs-
Von diesen 341 Plätzen entfallen im Jahr 2017/2018 planung (Ermittlung der Bedarfsquote) einzustellen ist.
15 Plätze auf die Betreuung von Gastkindern, die
aus der Ermittlung der Germeringer Bedarfsquote Auf der Warteliste für das Jahr 2018/2019 sind
herausgerechnet werden müssen. Als Gastkinder weitere 33 Kinder im Zuge der zentralen Anmeldung
aufgenommen werden v.a. anspruchsberechtigte im Mai 2018 erfasst worden, für die zum damaligen
Kinder von Eltern, die einen Arbeitsplatz in Germering Zeitpunkt kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt
haben. Für die Betreuung der Gastkinder wird in der werden konnte. Zum Ende des Jahres 2018 wurden
Bedarfsplanung künftig ein etwas erhöhter Bedarf in weitere 33 Kinder (Übertrittskinder U3) als anspruchs-
Höhe von pauschal 20 Plätzen vorgesehen. berechtigte Kinder angemeldet. In den Germeringer
Tabelle: Bedarfsermittlung der Krippenplätze 2018/2019
Quelle: Angaben der Stadt Germering, Berechnungen Salm & Stegen
Zahl der Krippenplätze/Plätze der Tages- und Großtagespflege 380
abzüglich nicht belegter Plätze (u.a. aufgrund fehlender Fachkräfte) -15
verbleibende belegbare Plätze 365
abzüglich der durch 12 Integrationskinder belegten Plätze (1 Integrationsplatz = 2 Regelplätze) -24
verbleibende belegte Regelplätze 341
abzüglich der betreuten 15 Gastkinder -15
Zahl der in den Germeringer Einrichtungen betreuten Germeringer Regelkinder 326
zzgl. Bedarf, der andernorts gedeckt wird (auswärts betreute Regelkinder) 48
zzgl. Bedarf in Form einer Warteliste (von den zum 1.10. anspruchsberechtigten Regelkindern U3) 33
Betreuungsbedarf Germeringer Regelkinder 407
zzgl. Bedarf in Form einer Warteliste von zum 1.12.2018 anspruchsberechtigter Übertrittskindern U3 33
benötigte Betreuungsplätze 2018/2019 für Germeringer Regelkinder inkl. Übertrittskinder U3 440
Platzbedarf für Gastkindbetreuung ab dem Jahr 2018/2019 20
Bedarf an Regelplätzen 460
Bedarf an Integrationsplätzen (0,015 x 920 anspruchsberechtigte Kinder 2018/2019) 14
1 Bezugsgröße ist die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder insgesamt inklusive der Übertrittskinder. Es erfolgt aufgrund der geringen Fallzahlen im
Gegensatz zu den Regelkindern keine gesonderte Berechnung von Bedarfsquoten für ältere Integrationskinder und Integrationskinder im Übertrittsalter.
2 Aus diesem Grund wird keine „Quote“ für auswärts betreute Kinder berechnet. Vielmehr wird von einem reduzierten, aber konstanten Ansatz in den
Bedarfsplanungen ausgegangen.
Große Kreisstadt Germering 39