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Kinderkrippen werden in der Regel nur Kinder - Die Bedarfsquote für die Übertrittskinder U3 lag bei
aufgenommen, die das erste Lebensjahr vollendet 0,31 (33/105).
haben. - Die Bedarfsquote für Integrationskinder lag wie
bereits gezeigt bei rund 0,015.
Für das Jahr 2018/2019 konnte in der Summe ein
Betreuungsbedarf für 440 Germeringer Krippenkinder Insgesamt ist von steigenden Betreuungsquoten
(407 Regelkinder plus 33 Übertrittskinder) plus ein auszugehen, dies betrifft insbesondere die Betreu-
Puffer für 20 Gastkinder festgestellt werden. Es ergibt ungsformen Krippe und Hort/Ganztagsbetreuung
sich ein Bedarf an 460 Regelplätzen. sowie den Bedarf an Integrationsplätzen. Aus diesem
Ausgehend von einer Bedarfsquote von 1,5 Prozent Grund werden auf Basis des empirisch zu beobach-
konnte im Jahr 2018/2019 zusätzlich von einem leicht tenden Anstiegs der Betreuungsquoten die jeweiligen
gestiegenen Betreuungsbedarf von rund 14 Integrati- Quoten linear leicht ansteigend bis zum Jahr 2032
onskindern ausgegangen werden. fortgeschrieben. Beispielsweise wird bei den Regel-
In der Ermittlung der Grundgesamtheit der anspruchs- kindern U3 angenommen, dass die Bedarfsquote von
berechtigten Krippenkinder wird auf die ermittelten jetzt 0,5 auf 0,57 im Jahr 2032 ansteigen wird. Dies
Fallzahlen der anspruchsberechtigten Kinder zurückge- entspricht einem Anstieg um rund 1 Prozent jährlich.
griffen. Zum 1. Oktober 2018 wurde eine Fallzahl von
815 Krippenkindern ausgewiesen (zum Vergleich: 1. In der Regelbetreuung von Kindergartenkindern wird
Oktober 2017 793 Kinder). hingegen von einem konstanten Betreuungsbedarf
Hinzu kommt im Jahr 2018/2019 eine Grundgesamt- von 0,89 ausgegangen.
heit von 105 Krippenkindern, die erst zwischen dem
1.10.2018 und dem 31.12.2018 anspruchsberechtigt Die Entwicklung der Bedarfsquoten sollte regelmäßig
wurden (Übertrittskinder U3). empirisch überprüft werden. Die Entwicklung der
Bedarfsquote in der Ganztagsbetreuung wird u.a.
Ermittelte Bedarfsquoten 2018: davon abhängen, ob und wann der im aktuellen
- Die Bedarfsquote bei den Germeringer Regel- Koalitionsvertrag verankerte Gesetzesanspruch für eine
kindern lag im Jahr 2018/2019 bei rund 0,5 Ganztagsbetreuung von Grundschülern umgesetzt
(407/815). wird.
Tabelle: Angenommene Entwicklung der Bedarfsquoten in den einzelnen Betreuungsformen
Quelle: Salm & Stegen 2018
MB (Mittagsbetreuung); GTS (Ganztagsschule)
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032
Regelkinder Krippe - 0,500 0,505 0,510 0,515 0,520 0,525 0,530 0,535 0,540 0,545 0,550 0,555 0,560 0,565 0,570
Übertrittskinder Krippe - 0,310 0,320 0,325 0,330 0,335 0,340 0,345 0,350 0,355 0,360 0,365 0,370 0,375 0,380 0,385
Integrationskinder Krippe - 0,015 0,0155 0,016 0,0165 0,017 0,0175 0,018 0,0185 0,019 0,0195 0,02 0,0205 0,021 0,0215 0,022
Regelkinder Kindergarten - 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890 0,890
Integrationskinder Kindergarten - 0,065 0,066 0,066 0,067 0,067 0,068 0,068 0,069 0,069 0,070 0,070 0,071 0,071 0,072 0,072
Regelkinder Hort, MB, GTS - 0,650 0,655 0,660 0,665 0,670 0,675 0,680 0,685 0,690 0,695 0,700 0,705 0,710 0,715 0,720
Integrationskinder Hort, MB, GTS - 0,0180 0,0185 0,0190 0,0195 0,0200 0,0205 0,0210 0,0215 0,0220 0,0225 0,0230 0,0235 0,0240 0,0245 0,0250
40 Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten