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5.3 Ermittlung der übertragbaren Folgekosten in der Stadt
Germering (Germeringer Folgekostenpauschale)
Schritt 1: Ermittlung der übertragbaren Herstel- - Neubau der Kindertagesstätte St. Anna (Cäcilia II)
lungskosten (100 Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze) in
In Kapitel 5 wurde der den Wohnbauvorhaben kausal Trägerschaft der Stadtkirche Germering; Eröffnung
zuordenbare und anteilige Ausbaubedarf der sozialen 2016
Infrastruktur aufgezeigt. Dieser ermittelte Ausbaube- - Erweiterung der Kerschensteiner Grund- und
darf wird im Folgenden mit Kosten hinterlegt. Mittelschule (Erweiterung um 8 Klassenräume
Auf die Vorhabenträger umgelegt werden können und Neubau einer Einfachturnhalle); im Planungs-
dabei nur die Herstellungskosten für den notwendigen prozess, Vergabeverfahren haben begonnen und
Infrastrukturausbau. Betriebs- und Folgekosten Kostenschätzungen liegen vor
(Personalkosten, Instandhaltung etc.) sind im Sinne
des § 11 Absatz 1 Nr. 3 BauGB keine städtebauli- Für den Ausbau der Grund- und Mittelschulen
chen Maßnahmen, für die Folgekosten zum Ansatz wurden keine nach der Schulart differerenzierten
gebracht werden können. Herstellungskosten ermittelt, da es sich beim Ausbau
Zum anderen können nur jene Kosten auf die Vorha- der Kerschensteiner Schule um einen kombinierten
benträger umgelegt werden, die nach Herstellung Ausbau handelt; eine eindeutige Zuordnung der
der Infrastruktur bei der Kommune, in diesem Fall Baukosten zu Grund- oder Mittelschule ist hier nicht
der Stadt Germering, verbleiben. Von den übertrag- möglich und nicht nachvollziehbar . In der Umlage der
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baren Folgekosten sind Kostenbeteiligungen Dritter Herstellungskosten auf die Betreuungsplätze wurde
(bspw. der privaten Träger von Kinderbetreuungsein- jedoch die etwas größere Klassenstärke (30) bei den
richtungen) und erhaltene öffentliche Fördermittel geplanten Klassenräumen für die Mittelschule berück-
abzuziehen. sichtigt.
Herstellungskosten für den Ausbau der Hort-
Eine direkte Zuordnung der Herstellungskosten Betreuung wurden nicht ermittelt, da im Bereich
einzelner Infrastrukturmaßnahmen zu einzelnen der Ganztagsbetreuung ein Folgekostenbeitrag der
Bauvorhaben ist aufgrund der Vielzahl der Vorhabenträger für den Grundschulausbau erfolgt
Bauvorhaben und des umfangreichen Ausbaube- und dieser aller Voraussicht nach schwerpunktmäßig
darfs in der Stadt Germering nicht möglich . Insofern einen Ausbau der Ganztagsschule vorsieht. Eine
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wurde ein Ansatz gewählt, der die Übertragung von Kostenbeteiligung der Vorhabenträger an der Ganz-
Folgekosten als pauschalierter Geldbetrag, basierend tagsbetreuung ist damit gewährleistet und kann in
auf empirisch ermittelten Erfahrungswerten der Stadt diesem Sinne nicht doppelt (bspw. zur Absicherung
Germering, basiert. Diese Erfahrungswerte wurden der Wahlfreiheit der Eltern) erfolgen.
als durchschnittliche Herstellungskosten der sozialen
Infrastruktureinrichtungen ermittelt. Ermittelt wurden schließlich die Herstellungskosten
pro Betreuungsplatz nach Abzug der öffentlichen
Die Ermittlung der durchschnittlichen Herstel- Förderung. Die Herstellungskosten fallen im Falle einer
lungskosten basiert auf folgenden aktuellen städtischen Trägerschaft als Baukosten bei der Stadt
Infrastrukturmaßnahmen: Germering an. Im Falle einer Trägerschaft durch Dritte
- Neubau der Kindertagesstätte Kleiner Muck (125 fallen die Herstellungskosten in Form von gewährten
Kindergartenplätze und 12 Krippenplätze) in Investitionskostenzuschüssen abzüglich erhaltener
städtischer Trägerschaft; Eröffnung 2017 Fördermittel bei der Stadt Germering an.
1 Bspw. ist keine Zuordnung in der Art möglich, ob die Kinder des 2 Die herzustellende Einfachturnhalle dient bspw. beiden Schulen, ebenso
Bauvorhabens A die neu herzustellende KITA 1 oder die herzustellende die Erschließungsanlagen und Verkehrsflächen. Eine genaue Aufteilung der
KITA 2 besuchen werden. Dennoch können sich die Herstellungskosten Kosten ist deshalb nicht möglich und auch nicht sinnvoll.
der beiden KITAs unterscheiden. Der Ansatz über gemittelte Erfahrungs-
werte erscheint deshalb auch im Hinblick auf die Gleichbehandlung der
Vorhaben gerechtfertigt.
70 Gesamtkonzept soziale Infrastruktur und Folgekosten